Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
Der Standort konnte nicht bestimmt werden.

Wann hat man eigentlich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

  • 1 Minuten Lesezeit

Grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Vielmehr ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Sonderzuwendung anlässlich des Weihnachtsfestes, die der Arbeitgeber zahlen kann aber nicht muss.

Es kann aber sein, dass ein Anspruch auf dieses Weihnachtsgeld entsteht, wenn der Arbeitgeber dieses wiederholt (also über mehrere Jahre) und in der gleichen Weise gewährt, also entweder immer in der gleichen Höhe oder auf dieselbe Weise berechnet (z.B. ein halbes Monatsgehalt). Dieses Verhalten nennt man betriebliche Übung.

Die Rechtsprechung nimmt an, dass nach mindestens über drei Jahre bestehender betrieblicher Übung ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld entsteht. Denn dann ist beim Arbeitnehmer durch das vorangegangen Verhalten des Arbeitgebers ein schutzwürdiges Vertrauen begründet worden, die Zahlung auch künftig zu erhalten.

Wenn der Arbeitgeber sich also nach drei Jahren entscheidet auf einmal kein Weihnachtsgeld auszuzahlen, so ist dies nicht zulässig, und der Arbeitnehmer kann dieses wirksam einfordern.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, so, wenn alle Arbeitnehmer oder alle Arbeitnehmer einer bestimmten Arbeitnehmergruppe Weihnachtsgeld erhalten. Ein einzelner Arbeitnehmer darf hiervon nicht ohne triftige sachliche Gründe ausgenommen werden.

Aber aufgepasst !: Der Arbeitgeber kann den Anspruch auf Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag unter einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt stellen, sich also vorbehalten jedes Jahr neu zu entscheiden, ob er dieses zahlen möchte. Eine solche Klausel ist im Arbeitsvertrag in der Regel auch wirksam. 

Ist im Arbeitsvertrag kein Weihnachtsgeld geregelt und wird dieses trotzdem über Jahre gezahlt kann der Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindert wenn er stets darauf hinweist, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und hierdurch kein Anspruch für die Zukunft entstehen soll. 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an mich. 

Ich wünsche Frohe Feiertage und ein gesegnetes Fest !!!

Ihre Rechtsanwältin Berenike Dinkel

Foto(s): BD

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema

17.02.2022
Die wichtigsten Fakten Das Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber freiwillig an den ... Weiterlesen
09.04.2021
Die wichtigsten Fakten Einen Teilzeitjob üben Arbeitnehmer aus, deren Arbeitszeit regelmäßig kürzer ist als die ... Weiterlesen
15.06.2022
Abfindung: Bei Kündigung selbstverständlich? Ihr Arbeitsverhältnis wurde beendet – erhalten Sie nun automatisch ... Weiterlesen