Wann kann gegen ein Hausverbot etwas unternommen werden ?
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Grundsätzlich kann jeder, sowohl Eigentümer als auch ein Mieter oder Pächter Hausverbote für seinen Wohn- oder Geschäftsraum aussprechen.
Rechtsgründe für ein Hausverbot und die damit rechtliche Einordnung eines Hausverbots ergeht aus den zivilrechtlichen Normen §§ 903, 1004 BGB.
Muss mir eine Begründung des Hausverbots mitgeteilt werden ?
Das Hausrecht ausüben und damit Hausverbote aussprechen kann der Eigentümer, der Mieter oder Pächter jederzeit und auch ohne Begründung (Fehlverhalten) aussprechen. Die private Betreiberin einer Therme benötigt etwa keinen sachlichen Grund (BGH V ZR 275/18). Dies ergibt sichausd der sog. Privatautonomie.
Kann das Hausverbot mündlich ausgesprochen werden und wie lange gilt es ?
Das Hausverbot kann mündlich ausgesprochen werden, eine schriftliche Ausführung ist aber aus Beweisgründen ratsam. Auch die Dauer des Hausverbots kann unbeschränkt sein. Der Hausherr kann Ihnen theoretisch ein Hausverbot ''für immer'' erteilen.
Was ist, wenn sich die Person nicht an das Hausverbot hält ?
Wer gegen ein Hausverbot verstößt, kann sich wegen Hausfriedensbruchs gem.§ 123 StGB strafbar machen. Durch den Verstoß droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Hierfür muss der Hausherr aber einen Strafantrag stellen.
Ausnahmen vom Hausverbot
In bestimmten Fällen kann das aus Artikel 13 Grundgesetz abgeleitete Hausrecht eingeschränkt werden. Insbesondere dann, wenn es sich um Geschäftsräume/Lokale handelt, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind.
Hier kann auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht willkürlich Personen ohne triftigen Grund ein Hausverbot verhängt werden. Grundsätzlich hat jede Person Zutritt. Für einen möglichen Ausschluss muss ein sachlicher Grund (Straftaten, Belästigung/Störung anderer Kunden) vorliegen.
Eine Diskriminierung der Person darf auf Grund des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht erfolgen. (Bsp.: Hautfarbe, Sexualität, Aussehen, etc.).
Was kann ich gegen ein Hausverbot tun ?
Grundsätzlich kann man sich gegen ein Hausverbot nicht wehren. Wenn es sich um einen Geschäftsraum handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist und das Hausverbot ohne ausreichenden Grund erteilt wurde (Diskriminierung), sollte man sich an einen Rechtsanwalt, Verbraucherstelle oder die Diskriminierungsstelle wenden.
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