Wann steht mir ein Schmerzensgeld zu? Was bekomme ich bei Körperverletzung & Co?

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Steht mir Schmerzensgeld zu? Wie berechnet sich mein Schmerzensgeld? Wie bekomme ich Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall?

Schmerzensgeldansprüche lassen sich schwer beziffern. Wer Opfer einer Straftat, Verletzter in einem Verkehrsunfall oder Opfer eines Arbeitsunfalls ist, steht vor der Frage, in welcher Höhe Ansprüche für erlittene Schmerzen bestehen.

I. Die Schadensersatzpflicht

Schadensersatzansprüche ergeben sich aus diversen unterschiedlichen Normen. Wer aus einem Vertrag zu einer bestimmten Leistung verpflichtet ist und schlecht, gar nicht, zu wenig oder falsch liefert, setzt sich verträglichen Schadenersatzansprüchen aus. Wer eine Körperverletzung begeht, wessen Hund oder Haustier eine Person verletzt oder wer die Verletzung einer Person durch eine ungesicherte Baustelle zu verantworten hat, setzt sich semiotischen Schadensersatzansprüchen aus.

II. Der Grundsatz

Es gibt Schadensersatzansprüche, die Verschulden voraussetzen und Ansprüche, die verschuldensunabhängig bestehen. Wer jemandem Schäden zufügt, hat im Regelfall dafür einzustehen. Materielle Schäden, also solche Schäden, die an Sachen entstehen, lassen sich grundsätzlich nach bestimmten Regeln beziffern, also in einer Schadenssumme darstellen. Die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungsaufwand, der Minderwert oder der Ersatz in Geld sind schnell berechnet.

III. Schmerzen als Schaden

Auch Schmerzen sind ersatzfähig. Nur lassen sich Schmerzen nicht so einfach beziffern. 10.000.000 USD für einen zu heißen Café bei McDonald's und den verbrühten Mund sind dem deutschen Schadensersatzrecht fremd. Allerdings gibt es auch hier Schmerzensgeld.

IV. Die Höhe des Anspruchs

Da sich Schmerzen nicht beziffern lassen hat sich über Jahre hinweg eine breite Rechtsprechung entwickelt, die ein „angemessenes“ Schmerzensgeld für quasi alle vorstellbaren Verletzungen gefunden hat. Die zugesprochenen Summen hängen immer vom Einzelfall ab. Auch ist kein Gericht an die Höhe eines anderen Gerichts gebunden. Allerdings bietet die Rechtsprechung Anhaltspunkte für die Höhe eines angemessenen Anspruchs.

V. Vorsicht bei Angeboten der Versicherung

Oft bietet die Versicherung oder der Verletze selbst ein pauschales Schmerzensgeld an. Hier ist Vorsicht geboten. Sie können oft die Spätfolgen oder die tatsächliche Höhe eines Anspruchs abschließen beurteilen. Unter Umständen verlieren Sie alle Ansprüche, wenn Sie ein niedriges Angebot akzeptieren. Daher sollten Sie unbedingt prüfen lassen, was Ihnen zusteht.

VI. Tipp?

Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten. Akzeptieren Sie niemals ohne vorherige Prüfung ein angebotenes Schmerzensgeld. Gerne prüfen wir für Sie einen Anspruch. Der Erstkontakt ist natürlich unverbindlich und nicht mit Kosten verbunden. 

Haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Wir prüfen und setzen Ihr gutes Recht durch.



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