Warnung vor der Firma Teambusiness24.com: Schutz vor Branchenbuch-Abzocke am Telefon

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Teambusiness24.com, ein Produkt der BBZ Verlagsgesellschaft mbH,wird vorgeworfen irreführende Telefonanrufe, unter anderem mit falschen Behauptungen als Google-Partner, zu führen. Angerufene sind oft so überrumpelt, dass sie am Telefon teure Verträge schließen. Betroffene können jedoch den Vertrag anfechten, wenn dieser durch Täuschung oder aufgrund fehlender Transparenz zustande kam. Wir empfehlen den Vertrag anzufechten, eine Kopie der Audioaufnahme anzufordern. Unsere Kanzlei bietet erfahrenen Beistand in solchen Fällen, inklusive kostenloser Erstberatung und bundesweiter Vertretung.

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Die Firma Teambusiness24.com, ein Produkt der BBZ Verlagsgesellschaft mbH, wird zunehmend mit fragwürdigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Berichte unserer Mandanten weisen darauf hin, dass diese Firma durch irreführende Telefonanrufe und aggressive Vertragsabschlüsse versucht, hohe Gebühren für angebliche Dienstleistungen zu erheben. Besonders betroffen sind kleine Unternehmen und Selbstständige, die oft unvorbereitet auf solche Anrufe reagieren. Dieser Rechtstipp soll Ihnen helfen, sich zu schützen und rechtlich gegen solche Methoden vorzugehen.

Typische Vorgehensweise 

  1. Telefonanrufe unter falschen Vorwänden: Die Mitarbeiter geben sich oft als Google-Partner aus und behaupten, dass die kostenlose Phase eines Eintrags abgelaufen sei. Sie bieten kostenpflichtige Optionen an, um den Eintrag zu verlängern.

  2. Druck durch begrenzte Optionen: Es werden vermeintlich attraktive Vertragsoptionen vorgestellt, z. B. ein 3-Jahres-Vertrag für 1.200 € zum Preis von zwei Jahren.

  3. Audioaufzeichnungen als Vertragsgrundlage: Während des Gesprächs wird eine Audioaufnahme gestartet, die später als Beweis für den Vertragsschluss dienen soll. 

  4. Fehlende Transparenz: Die versprochenen Dienstleistungen wie Suchmaschinenoptimierung und bessere Platzierungen in Suchergebnissen sind oft nicht nachvollziehbar oder effektiv.

So ist die Rechtslage

Leider gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nur für Verbraucher (§ 355 BGB). Unternehmer können sich nicht darauf berufen, wenn sie einen Vertrag telefonisch abschließen.

Wenn Sie durch falsche Angaben oder irreführende Informationen zum Vertragsschluss bewegt wurden, können Sie den Vertrag anfechten (§ 123 BGB). Eine Täuschung wäre es, wenn sich der Anrufer fälschlicherweise als Google-Partner ausgegeben hat oder die Kostenpflicht verschleiert wurde.

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn alle wesentlichen Bestandteile klar vereinbart wurden. Sollten wichtige Details wie die genauen Leistungen oder Kosten nicht transparent gemacht worden sein, kann kein wirksamer Vertrag gecshlossen werden.

Zu prüfen wäre dann auch noch, ob der Angerufene überhaupt Verträge im Namen der angerufenen Firma abschließen durfte.

Empfohlene Schritte nach einem Anruf

  1. Rechnung zurückweisen: Weisen Sie die Rechnung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zurück und berufen Sie sich auf einen fehlenden oder unwirksamen Vertragsschluss.

  2. Anfechtung erklären: Falls Sie sich über den Vertragsinhalt geirrt haben oder getäuscht wurden, erklären Sie die Anfechtung unverzüglich schriftlich und nennen Sie auch die Gründe.

  3. Audioaufzeichnung anfordern: Fordern Sie eine Kopie der Audioaufzeichnung an und prüfen Sie diese auf Unstimmigkeiten.

  4. Rechtsanwalt einschalten: Ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen. Wir haben seit vielen Jahren Erfahrungen mit derartigen ungewollten Verträgen.

Präventive Maßnahmen

  • Keine Zusagen am Telefon: Stimmen Sie niemals einem Vertrag telefonisch zu, ohne vorher schriftliche Unterlagen geprüft zu haben.

  • AGBs sorgfältig prüfen: Lassen Sie sich immer vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusenden und prüfen Sie diese auf versteckte Klauseln.

  • Verdächtige Anrufe melden: Informieren Sie die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur über verdächtige Anrufe.

Kostenlose Erstberatung vom Anwalt

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Betrugsfällen wie diesen. Wir bieten Ihnen:

  • Eine kostenlose Erstberatung zur Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

  • Die Übernahme der Kommunikation mit der Gegenseite.

  • Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

  • Bundesweite Vertretung durch unsere Online-Webakte.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung oder schreiben Sie uns direkt hier über Anwalt.de

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt 


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