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Was geschieht nach einer Hausdurchsuchung? Wie läuft die Hausdurchsuchung ab?

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Die Hausdurchsuchung stellt einen tiefen Eingriff in den Lebensbereich des Betroffenen dar. Daher im Folgenden einige Antworten zur Hausdurchsuchung:

I. Wann muss mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden?

In der Regel finden Hausdurchsuchungen in den frühen Morgenstunden statt.

Gesetzlich ist geregelt, wann eine Durchsuchung nicht stattfinden darf. So dürfen diese, in der Regel, nicht zur Nachtzeit erfolgen, § 104 StPO.

Dies bedeutet von April und September nicht zwischen 21 Uhr und 4 Uhr und von Oktober bis März nicht zischen 21 Uhr und 6 Uhr.

II. Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

Die Polizei steht vor der Tür und klingelt, manchmal ist auch der Staatsanwalt anwesend. Bei Drogendelikten kann auch ein Spürhund mitgeführt werden.

Da eine Hausdurchsuchung nicht grundlos erfolgen wird, sollten Sie auch die Tür öffnen. Andernfalls wird wohl der Schlüsseldienst, oder die Feuerwehr hinzugezogen, um mit deren Hilfe in die Wohnung zu gelangen.

Sodann wird Ihnen der Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. Lesen Sie diesen genau durch!

Aus diesem können Sie, sofern Sie dies nicht ohnehin schon erahnen, den Grund der Durchsuchung erfahren. Auch ist aufgeführt, nach was gesucht wird, und vor allem wo überall gesucht werden darf.

Steht etwa eine falsche Adresse im Beschluss, kann dies ausreichen um den Beschluss unwirksam zu machen. Auch darf nur in den genannten Räumen durchsucht werden.

III. Wie sollte man sich während einer Durchsuchung verhalten?

Versuchen Sie ruhig zu bleiben und lassen Sie sich nicht in vermeintlich zwanglose Gespräche verwickeln.

Machen Sie keinerlei Angaben und schweigen Sie! Die Durchsuchungssituation mag unangenehm sein und durch das Schweigen eher noch unangenehmer werden, jedoch ist das Risiko hoch, dass Sie nachteilige Angaben machen.

Idealerweise nehmen Sie schon während der Hausdurchsuchung Kontakt mit mir oder einem anderen Rechtsanwalt auf.

Beabsichtigt die Polizei Gegenstände zu beschlagnahmen, stimmen Sie dem nicht zu sondern widersprechen Sie. Bestehen Sie, wenn nötig darauf, dass dies auch im Durchsuchungsprotokoll vermerkt wird.

Zwar können Sie die Beschlagnahme so nicht verhindern, jedoch sind Sie auch nicht verpflichtet, Dinge freiwillig herauszugeben.

Sollte die Durchsuchung rechtswidrig gewesen sein, kann so ein Beweisverwertungsverbot entstehen und die mitgenommenen Gegenstände als Beweismittel ausscheiden.

Lassen Sie sich am Ende der Durchsuchung das Durchsuchungsprotokoll aushändigen.

IV. Wie geht es nach der Durchsuchung weiter?

Die Ermittlungsbehörden werden nach der Durchsuchung die beschlagnahmten und sichergestellten Gegenstände auswerten.

Sollten Datenträger beschlagnahmt worden sein, so werden diese, falls möglich, ausgelesen.

Was von der Polizei bei einer Hausdurchsuchung alles mitgenommen wird, richtet sich nach dem jeweiligen Tatverdacht, insbesondere sind jedoch zu nennen:

Drogen, Verpackungsmaterial, Feinwaagen, Grinder, Geld, CDs, USB-Sticks, Computer und Laptop sowie das Handy.

Spätestens jetzt sollten Sie mich kontaktieren.

Eine Durchsuchung bedeutet in aller Regel, dass schon umfangreiche Ermittlungen gegen Sie geführt wurden. Eine Akteneinsicht ist unbedingt notwendig, um herauszufinden, was Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt haben.

Sobald die Ermittlungsakte vorliegt, werde ich die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung prüfen und gegebenenfalls auch Rechtsmittel hiergegen einlegen.

Auch werde ich versuchen, dass die beschlagnahmten Gegenstände wieder an Sie herausgegeben werden.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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