Was ist die "Schlüsselgewalt"?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Begriffsdefinition

Die Schlüsselgewalt ist das Recht eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, mit Wirkung für oder gegen den anderen Partner durchzuführen.

2. Folge der Schlüsselgewalt

Nachdem der andere Partner durch Abschluss des Rechtsgeschäfts mitberechtigt und mitverpflichtet wird, führt dies dazu, dass bei Abschluss eines Kaufvertrages der Gläubiger/ Verkäufer zum Beispiel den Kaufpreis auch von dem anderen Partner fordern kann, der das Geschäft gar nicht aktiv abgeschlossen hat. Die Schlüsselgewalt dient also dem Gläubiger, stellt einen Gläubigerschutz dar.

3. Sinn und Zweck der Schlüsselgewalt

Durch die Schlüsselgewalt soll insbesondere der haushaltsführende Ehegatte in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben zu Haushaltsführung mit der nötigen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gegenüber Dritten nach außen hin zu erfüllen.

Die Schlüsselgewalt greift jedoch dann nicht, wenn es um den Abschluss wichtiger gemeinsamer Angelegenheiten geht. Hierunter werden vor allem solche verstanden, bei denen sich Ehegatten normalerweise vor einer Entscheidung untereinander beraten und verständigen. Die Schlüsselgewalt kommt dann zur Anwendung, wenn es um den Abschluss von Rechtsgeschäften geht, über die für gewöhnlich aufgrund des konkreten Lebenszuschnitts der Partner sich diese vorher nicht verständigen. Das sind die sogenannten Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie. Denn nur auf diese erstreckt sich die Verpflichtungsbefugnis.

4. Welche Rechtsgeschäfte unterfallen den Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie?

Ist es unter den Ehegatten üblich, dass ein Ehegatte alleine eine Reise für beide Ehegatten oder die gesamte Familie bucht, so kann es sich durchaus um ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs handeln. Anders liegt der Fall, wenn ein Ehegatte nur für seine alleinigen beruflichen Zwecke einen PKW kauft, der nicht für die gesamte Familie gedacht ist. Auch Kreditgeschäfte unterfallen den Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs. Insbesondere sind von der Schlüsselgewalt gedeckt, der Kauf von Lebensmitteln, notwendigen Kleidungsstücken, Heizölbestellung, Kauf von Haushaltsgeräten, Reparaturauftrag für ein Haushaltsgerät, einzelne Einrichtungsgegenstände, Abschluss eines Energieversorgungsvertrages, Abschluss eines Vertrages über einen Festnetzanschluss in der Ehewohnung, Ausgaben für die Kindererziehung, Spielzeug, Schulbücher usw. Entscheidend sind immer der konkrete Einzelfall und der Lebenszuschnitt der Ehegatten bzw. der Familie.

5. Ausnahmen der Schlüsselgewalt

Eine Mitverpflichtung des anderen Ehegatten tritt dann nicht automatisch ein, wenn sich aus den Umständen etwas anderes ergibt. Auch hier ist der Lebenszuschnitt der Familie, wie er nach außen in Erscheinung tritt und wie es sich aus der Sicht eines Dritten darstellt, entscheidend.

Ebenso wenig kommen die Grundsätze der Schlüsselgewalt zur Anwendung, wenn die Ehegatten getrennt leben.

6. Beschränkung und Ausschließung der Schlüsselgewalt

Ein Ehegatte kann die Berechtigung des anderen Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für ihn zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Auf Antrag hat das Familiengericht diese Beschränkung oder Ausschließung aufzuheben, wenn hierfür kein ausreichender Grund besteht.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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