Was kann ein Pflichtverteidiger wirklich für dich tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ist ein Pflichtverteidiger wirklich ein schlechter Anwalt? 

In Strafverfahren stehen Beschuldigten grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: die Bestellung eines Pflichtverteidigers oder die Beauftragung eines Wahlverteidigers. Viele Mandanten fragen häufig nach einem Pflichtverteidiger, um möglicherweise Kosten zu sparen. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.


1. Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der vom Gericht bestellt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehört z.B., dass die Schwere des Vorwurfs einen Verteidiger notwendig macht oder der Beschuldigte selbst keinen Anwalt beauftragen kann. Wichtig zu wissen ist:

  • Kostenübernahme durch den Staat: Zunächst übernimmt der Staat die Kosten des Pflichtverteidigers. Der Beschuldigte darf einen Anwalt benennen, aber berufen wird der Pflichtverteidiger immer und nur durch das Gericht. Deswegen kann der Beschuldigte einem Pflichtverteidiger niemals kündigen. Er kann nur vom Gericht abbestellt werden, und das ist schwierig.
  • Rückzahlungspflicht: Wird der Beschuldigte verurteilt, muss er die Kosten des Pflichtverteidigers selbst tragen. Es handelt sich also um eine Art „Darlehen“ vom Staat.

2. Nicht in jedem Fall gibt es einen Pflichtverteidiger

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man in jedem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger erhält. Bei leichteren Vorwürfen wird oft kein Pflichtverteidiger bestellt. Auch die finanzielle Bedürftigkeit ist unerheblich, bei vielen Vorwürfen hat der Beschuldigte keinen Anspruch auf Kostenübernahme der Verteidigung. Das Gericht entscheidet nach gesetzlichen Vorgaben, wann ein Pflichtverteidiger notwendig ist.

3. Wahl des Anwalts: Pflichtverteidiger vs. Wahlverteidiger

Viele Mandanten fragen sich, ob ein Pflichtverteidiger weniger engagiert ist als ein Wahlverteidiger. Das hängt vom Einzelfall ab:

  • Pflichtverteidiger: Da er vom Gericht bestellt wird, könnte es in einigen Fällen vorkommen, dass der Pflichtverteidiger weniger energisch verteidigt, um die Beziehung zum Gericht nicht zu belasten.
  • Wahlverteidiger: Bei der Wahl eines eigenen Anwalts (Wahlverteidiger) hat der Mandant die Möglichkeit, sich bewusst für einen Anwalt zu entscheiden, der für seine Interessen einsteht und den er bezahlt. Das gibt oft mehr Sicherheit und Vertrauen, ähnlich wie bei der Wahl eines Arztes oder Friseurs - und hier zahlen die Kunden ja auch Geld für gute Betreuung.

4. Fazit: Welcher Verteidiger ist der richtige?

Es ist ratsam, sich genau zu überlegen, ob man die Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger annehmen möchte. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich gut informieren und eventuell die Kosten für einen Wahlverteidiger in Betracht ziehen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Weitere Fragen?

Wenn ihr noch weitere Fragen zu diesem Thema habt oder eine individuelle Beratung wünscht, könnt ihr euch gerne an mich wenden.

Weitere Infos finden Sie in meinem Video und unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück

Beiträge zum Thema