Was kostet eine Verschmelzung meiner Limited mit einer GmbH in 2020 wirklich?

  • 4 Minuten Lesezeit

Inhaber einer englischen Limited mit einer deutschen Zweigniederlassung haben nur noch bis Ende des Sommers 2020 Zeit zu handeln. Denn seit Juni 2020 ist klar, dass es eine Verlängerung der Übergangsfrist, die am 31.12.2020 endet, nicht geben wird.

Die grenzüberschreitende Verschmelzung (auch „Umwandlung“ genannt) bietet aus steuerlicher und rechtlicher Sicht die beste Möglichkeit einer Problemlösung.

Die EU-Verschmelzungsrichtlinie ermöglicht die – steuerlich neutrale – Umwandlung einer Limited in eine GmbH.

Die Kosten einer solchen Verschmelzung sind allerdings für viele Unternehmer nicht transparent genug.

Es gibt zwei zentrale Fragen, die sich hier jedem Limited-Unternehmer stellen:

  1. Wie hoch sind die Kosten einer Verschmelzung?
  2. Welche Kosten und Risiken entstehen, wenn nicht rechtzeitig verschmolzen wird?

Eine Analyse der Vorteile und Nachteile eines Verschmelzungsverfahrens sollte kurzfristig durch Ihren Steuerberater stattfinden.

Die Gerichtsgebühr in England für den Pflicht-Verschmelzungstermin in London beträgt zurzeit GBP 528,00 (ca. EUR 600,00).

Ein grenzüberschreitendes Verschmelzungsverfahren ist ein rechtlich anspruchsvoller Vorgang in zwei EU-Ländern

Der deutsche Teil der Verschmelzung muss gesetzeskonform über einen deutschen Notar durchgeführt werden. Hier sollte unbedingt ein mit diesem Thema vertrauter Notar beauftragt werden, da die verbleibende Zeit äußerst knapp ist.

Das gleiche gilt für den englischen Anwalt, der beim High Court in London zugelassen sein muss. Der High Court erteilt die gerichtliche Genehmigung der Verschmelzung.

Drittanbieter dürfen eine grenzüberschreitende Verschmelzung aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchführen.

Deutsche Unternehmer dürfen also nicht allein handeln und müssen mit folgenden Kosten rechnen:

1. Notarkosten in Deutschland

Die Hauptkosten des Verschmelzungsverfahrens stellen die deutschen Notarkosten dar.

Es handelt sich hier konkret um folgende Kosten:

  • Die Gründung der GmbH (hier kann auch eine Vorrats-GmbH gekauft werden)
  • Die Vorbereitung der Verschmelzungsunterlagen sowie Koordinierung der Verschmelzung mit dem englischen Anwalt und dem deutschen Handelsregister
  • Auslagen

Die Höhe der Notarkosten richtet sich regelmäßig nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Die Notarkosten variieren von Fall zu Fall und sind nicht verhandelbar.

Der Wert des Geschäfts bedeutet in diesem Fall das Aktivvermögen der Limited.

Das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz sieht für jedes Geschäft einen bestimmten Gebührensatz vor. Die GmbH-Gründung sowie die Erstellung des Verschmelzungsplanes lösen mehrere solcher Gebühren aus. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnen sich die konkreten Gebühren nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die rechtliche Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung selbst.

Hier einige konkrete Beispiele zur Orientierung:

Beispiel 1:

Die Notarkosten für die Verschmelzung betragen (bei einem Aktivvermögen der Limited von ca. EUR 105.000,00) in etwa:

  1. GmbH-Gründung mit Einbringung der Limited und Sachgründungsbericht
     ca. 1.500,- € + Auslagen + Umsatzsteuer
  2. Verschmelzung der Limited auf die gegründete GmbH
     ca. 2.500,- € + Auslagen + Umsatzsteuer
  3. Beurkundungsvollmacht
     ca. 400,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Insgesamt = ca. 4.400,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Beispiel 2:

Die Notarkosten für die Verschmelzung betragen (bei einem Aktivvermögen der Limited von ca. 148.000,00 €) in etwa:

  1. GmbH-Gründung mit Einbringung der Limited und Sachgründungsbericht:
     ca. 2.000,- € + Auslagen + Umsatzsteuer
  2. Verschmelzung der Limited auf die gegründete GmbH
     ca. 3.000,- € + Auslagen + Umsatzsteuer
  3. Beurkundungsvollmacht
     ca. 400,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Insgesamt = ca. 5.400,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Beispiel 3:

Die Notarkosten für die Verschmelzung betragen (bei einem Aktivvermögen der Limited von ca. 320.700,00 €) in etwa:

  1. GmbH-Gründung mit Einbringung der Limited und Sachgründungsbericht
     ca. 2.500,- € + Auslagen + Umsatzsteuer
  2. Verschmelzung der Limited auf die gegründete GmbH
     ca. 3.200,- € + Auslagen + Umsatzsteuer
  3. Beurkundungsvollmacht
     ca. 650,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Insgesamt = ca. 6.350,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Beispiel 4:

Die Notarkosten für die Verschmelzung betragen (bei 2 oder mehr Gesellschaftern und einem Aktivvermögen der Limited von etwas über 2 Mio. €) in etwa:

  1. GmbH-Gründung mit Einbringung der Limited und Sachgründungsbericht
     ca. 8.500,- € + Auslagen + Umsatzsteuer
  2. Verschmelzung der Limited auf die gegründete GmbH
     ca. 14.500,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Insgesamt = ca. 23.000,- € + Auslagen + Umsatzsteuer

Sonstige Gebühren und Kosten

Laut Handelsregistergebührenverordnung fallen i. d. R. folgende Gebühren an:

  • Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: EUR 150,00
  • Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage oder die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Umwandlung nach dem UmwG: EUR 210,00
  • Eintragung einer Umwandlung nach dem UmwG in das Register des übertragenden oder formwechselnden Rechtsträgers: EUR 240,00

2. Kosten in England

Das Verschmelzungsverfahren muss gemäß § 6 The (Cross-Border Merger) Regulations 2007 in England gerichtlich formell genehmigt werden.

Zuständig dafür ist der High Court (Companies Court) in London.

Die Genehmigung wird im Rahmen eines Gerichtstermins und im Falle einer Seitwärtsverschmelzung im Rahmen mehrerer Gerichtstermine erteilt. Voraussetzung für die Genehmigung des englischen Gerichts ist immer, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt worden sind. Wo Nachbesserungen erforderlich sind, wird i.d.R. ein zusätzlicher Gerichtstermin bestimmt.

Konkret handelt es sich hier um folgende Positionen:

  • Rechtsberatungskosten hinsichtlich der Vorbereitung der Verschmelzungsunterlagen und Koordinierung mit dem deutschen Notar sowie Korrespondenz mit dem englischen Handelsregister, Veröffentlichung usw.
  • Vorbereitung der Zeugenaussage für den Director sowie Anwesenheit bei dem Gerichtstermin in London
  • Gerichtskosten
  • Übersetzungskosten
  • Terminkosten

Erfahrungsgemäß liegen diese Kosten – unabhängig von der Aktivbilanzsumme der Limited – insgesamt zwischen EURO 4.500,00 und EURO 6.500,00 netto bei einer Mutter-Tochter Verschmelzung und insgesamt zwischen EURO 5.500,00 und EURO 10.000,00 netto bei einer Seitwärtsverschmelzung.

Fazit

Obwohl die verbleibende Zeit bis Ende des Sommers 2020 sehr knapp wird, besteht für deutsche Unternehmer noch die Möglichkeit, die Vorteile der grenzüberschreitenden EU-Verschmelzung für sich in Anspruch zu nehmen.

Denjenigen, die nicht rechtzeitig verschmelzen, droht – neben unmittelbar negativen, steuerlichen Konsequenzen – ab 2021 sogar die persönliche Haftung.

Die negativen steuerlichen sowie rechtlichen Kosten und Risiken für deutsche Unternehmer, die aus Untätigkeit resultieren können, sind nicht zu unterschätzen.

Bisher ist der Brexit-Schlusstermin immer verzögert worden. Eine weitere Verlängerung wird es nicht geben.

Die gerichtliche Genehmigung aus London sowie die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsplanes in Deutschland müssen spätestens bis Mitte Dezember 2020 erfolgen. Zwischen Weihnachten und Neujahr haben die Gerichte zu. Genehmigungen nach Mitte Dezember werden von daher nicht möglich sein.

Foto(s): Daniel Lawlor


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