Was tun nach einem Unfall? Checkliste Unfallregulierung

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Falls Sie Geschädigte(r) eines Verkehrsunfalles geworden sind, stellen sich viele Fragen. Einige beziehen sich auf die Frage der Unfallverursachung und das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Andere haben ihren Schwerpunkt in der zivilrechtlichen Regulierung.

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An der Unfallstelle

An erster Stelle sollte die Sicherung der Unfallstelle, Versorgung von Verletzten und Aufnahme des Unfallgeschehens (ggf. durch die Polizei) stehen. Sofern möglich, sollten vor Veränderung der Fahrzeugendstände Fotos gemacht und ggf. vorhandene Spuren gesichert werden. Namen und Adressen von Zeugen sollten notiert werden.

Die Frage des Verschuldens und der Haftungsquote

Leider ist diese Frage nicht immer (sofort) eindeutig zu beantworten. Sicherheitshalber sollten Sie daher mit Angaben gegenüber der Polizei und Behörden zurückhaltend sein, auch wenn Sie im ersten Moment von Ihrer Unschuld überzeugt sind. Geben Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis ab! In vielen Unfallkonstellationen lässt sich nicht eine alleinige Ursache feststellen und es kann die sog. Betriebsgefahr zu berücksichtigen sein. Die anwaltliche Beratung im Vorfeld einer Aussage klärt Sie über Ihre Rechte auf.

Der Verlust der Mobilität

Eine sehr einschneidende Konsequenz ist der Verlust der eigenen Mobilität bei Beschädigung des eigenen KfZ. Auch wenn nur für einige Tage das Fahrzeug ausfällt, sind jedenfalls lästige Beeinträchtigungen zu bewältigen. Ziel muss es also sein, schnellstmöglich und finanziell bestmöglich die Verfügbarkeit des eigenen bzw. eines neuen Fahrzeuges herzustellen.

Das Unfall(miss)management der Haftpflichtversicherer vs. Eigeninitiative

Sie haben das Recht auf eine selbstbestimmte Unfallregulierung - lassen Sie sich also nicht vom gegnerischen Haftpflichtversicherer das Regulierungsgeschehen aufdrängen.

Insbesondere haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen zur Ermittlung des Schadens. Nur bei Bagatellschäden würde die Einholung eines Sachverständigengutachtens einen zu großen Aufwand darstellen. Ab einem geschätzten Schaden von ca. 800,– Euro sollte ein Gutachten eingeholt werden (BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03 = 727,00 Euro), auf jeden Fall ab € 1.500,–.

Aus dem Gutachten geht in Grenzfällen hervor, ob ein Reparatur- oder ein Totalschaden vorliegt. Auch eine mögliche Wertminderung wird durch den Gutachter berechnet.

Seien Sie vorsichtig bei angeforderten Erklärungen. Verstehen Sie komplizierte Formulare nicht, sollten Sie diese auch nicht ausfüllen. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen nicht verständlich ist. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Welche Informationen werden für eine Unfallregulierung benötigt?

Für eine erfolgreiche Vertretung und schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die Datensammlung unmittelbar nach dem Unfallereignis mitentscheidend. Wichtig ist nicht nur der Fahrzeugschaden sondern auch die Dokumentation von Verletzungen. 

Bilder sagen mehr als tausend Worte

Fertigen Sie deshalb bitte von allen beschädigten Sachen und von allen sichtbaren Verletzungen (auch z. B. von kleinen Blutergüssen, „Kratzern“, usw.) Lichtbilder an. Bei Verletzungen sollten, je nach Heilungsverlauf, im Abstand einiger Tage weitere Bilder gefertigt werden.

Daten, Daten, Daten

Was ist wann und wo passiert? Wer sind die Beteiligten? Welche Fahrzeuge sind beteiligt? Sind die Versicherungen bekannt? Hat die hinzugerufene Polizei Feststellungen getroffen? War oder ist medizinische Behandlung erforderlich und wo erfolgt(e) diese?

Zu all diesen Fragen sollten Sie möglichst bereits in der ersten Besprechung alle Ihnen vorliegende Unterlagen und Lichtbilder (gerne auch digital) an uns weitergeben. Nach der Mandatserteilung kümmern wir uns dann um die weitere Datensammlung und die erforderliche Korrespondenz mit allen Beteiligten. Insbesondere der gegnerische Haftpflichtversicherer kann zumeist schnell ermittelt werden. In streitigen Fällen hilft in der Regel die zügige Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft weiter.

Checkliste Unterlagen und Informationen

  • kurze Unfallschilderung evtl. mit Skizze
  • Korrespondenz mit beteiligten Versicherungen
  • Fotos vom Fahrzeugschaden
  • Unfallservicekarte bzw. Datenaustausch Polizei, Aktenzeichen
  • Information zum eigenen Fahrzeug
  • Versicherungsdaten zum eigenen Fahrzeug
  • Sachverständigengutachten
  • Rechnungen, z. B. Abschleppkosten, Standgeld, beschädigte Gegenstände
  • Information zum gegnerischen Fahrzeug
  • Durchgangsarztberichte und weitere Arztberichte
  • Fotos von sichtbaren Verletzungen
  • AU-Bescheinigungen
  • Zuzahlungsbelege, auch von Physiotherapie
  • Quittungen über alle unfallbezogenen Ausgaben
  • Liste über unfallbezogene Fahrtkosten
  • Weitere Versicherungen geprüft? Unfallversicherung? Fahrerversicherung? Tagegeld? Berufsunfähigkeit?

Das finanzierte oder geleaste Fahrzeug

Sofern das beschädigte Fahrzeug finanziert und sicherungsübereignet oder geleast ist, sind die finanzierende Bank oder der Leasinggeber frühzeitig in die Regulierung einzubeziehen.

Ablauf der Regulierung

Sie werden von vielen Seiten mit Fragen konfrontiert: Was ist mit dem Auto? Wo soll es hin? Wer repariert? Wie sieht es mit einem Ersatzfahrzeug aus? Wer bezahlt das Abschleppunternehmen? ...

Die frühzeitige anwaltliche Vertretung übernimmt einen großen Teil der Organisation und informiert Sie über Ihre Rechte. Sofern nötig und wirtschaftlich sinnvoll, erfolgt dann auch, falls die außergerichtliche Regulierung (teilweise) hinter Ihren Ansprüchen zurückbleibt, die gerichtliche Durchsetzung.

Foto(s): Frank Röthemeyer


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