Weitere Abmahnungen im Umlauf (Filesharing): Waldorf Frommer mahnt diesmal „Die Unfassbaren 2“ ab

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1. Worum geht es in diesem Rechtstipp?

Abmahnungen, Abmahnungen und kein Ende in Sicht. Aus gegebenen Anlass möchte ich auch in meinem heutigen Rechtstipp Hinweise für Betroffene von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (Filesharing) geben.

Ausgesprochen werden die heute behandelten Abmahnungen von einer der größten Kanzleien im deutschen Abmahngeschäft, den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München. Diese mahnen im Auftrag der Tele München GmbH eine angebliche Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Tauschbörsennutzungen an dem Film „Die Unfassbaren 2“ ab. Dem Empfänger der Abmahnung wird der Vorwurf gemacht, den Film „Die Unfassbaren 2“ anderen in Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

2. Was verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von dem Abgemahnten?

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte stellen mit ihrem Abmahnschreiben im Wesentlichen folgende Hauptforderungen gegenüber dem Abgemahnten auf:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnungskosten in Höhe von 915 €

Unser Rat

Bitte zahlen Sie keinesfalls vorschnell die Abmahnkosten und unterschreiben Sie ebenfalls nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung!

3. Abmahnung im Briefkasten, was nun?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und nicht vorschnell handeln. Wir wissen, dass dieses nicht einfach ist, wenn man eine Abmahnung in den Händen hält. Durch unüberlegte und vorschnelle Reaktionen besteht jedoch die Gefahr, Ihre Position deutlich zu verschlechtern. Daher sollten Sie bitte zunächst einen kühlen Kopf bewahren.

Die Anwälte von Waldorf Frommer verschicken zuhauf Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, aber nicht immer sind diese auch im Einzelfall gerechtfertigt. Im Einzelfall kann sich eine Abmahnung auch als unberechtigt herausstellen. In diesem Fall genügt es, die unberechtigte Forderungen kurz schriftlich zurückzuweisen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre persönliche Situation durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Auch wenn Sie berechtigterweise abgemahnt worden sein sollten, lässt sich in vielen Fällen noch ein besseres Ergebnis für Sie erzielen und insbesondere die Abmahnkosten deutlich herunterhandeln.

Durch jahrelange Erfahrung in der Abmahnungsverteidigung und insbesondere mit den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wissen wir ziemlich genau, wie man richtig verhandelt und welche wirtschaftlichen Ergebnisse sich im Einzelfall erzielen lassen. Zudem bin ich als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Erhalt von Abmahnungen (gilt nicht nur für den Bereich Urheberrecht)

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf (weder zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten, noch zu der Gegenseite direkt)!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten Abmahnkosten!
  • Unterzeichnen Sie weder die vorgefertigte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich unbedingt an die Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des Vorwurfs von Filesharing in Bezug auf den Film „Die Unfassbaren 2“ erhalten haben, dann scheuen Sie sich nicht, Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne. Fragen Sie auch nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.

Auch einer bundesweiten Vertretung steht dank Telefon und E-Mail nichts im Wege. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, dann können wir uns noch besser in Ihren persönlichen Fall einarbeiten und somit auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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