Weiteres Gericht hält Abmahnung durch Petra Heide für unwirksam

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Unwirksam! So ist jedenfalls die vorläufige Einschätzung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg über die Abmahnungen von Petra Heide. Warum, erklären wir in diesem Artikel.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir darüber berichtet, dass das Amtsgericht Regensburg die Abmahnungen von Petra Heide für unwirksam hält. Deshalb muss Petra Heide unserem Mandanten die Anwaltskosten für die Abwehr der Abmahnung erstatten. Petra Heide hatte auf Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung von Produktfotos der Marke Nebulus geklagt. Sie sei Urheberin der Fotos, so Petra Heide.

Kein gewerbliches Handeln

Sowohl die Klage in Regensburg als auch die in Charlottenburg hatte Petra Heide zunächst in München eingereicht und nicht am Wohnsitz der Beklagten. Sie behauptete, die eBay-Aktivitäten der Beklagten seien gewerblich. Dies sah das zunächst angerufene Amtsgericht München jedoch in beiden Fällen anders. Es erklärte sich für unzuständig und verwies die Klagen an die örtlich zuständigen Gerichte.

Überraschung im Termin

In der Verhandlung beim Amtsgericht Charlottenburg erklärte die Vorsitzende Richterin dann, dass Sie, ebenso wie das Amtsgericht Regensburg, die Abmahnung von Petra Heide für unwirksam halte. Grundlage dafür ist § 97a UrhG. Den hatte der Gesetzgeber vor einigen Jahren in dem sogenannten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken geändert. Der Abmahner muss nun ganz genau erklären, was er vom Abgemahnten fordert und warum. Außerdem muss er darauf hinweisen, wenn er mehr fordert, als ihm nach dem Gesetz eigentlich zusteht.

Gegenschlag mit § 97a UrhG

Petra Heide hatte bei Ihren damaligen Abmahnungen eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigelegt. Darin forderte sie auch das Unterlassen von Handlungen, die die Abgemahnten unstreitig nicht begangen hatten. Damit forderte sie also mehr, als sie nach dem Gesetz durfte. Darauf wies sie in der Abmahnung jedoch nicht hin. Deshalb reichten wir auf die Klage von Petra Heide für unseren Mandanten eine so genannte Widerklage ein. Nach dem Amtsgericht Regensburg hält auch das Amtsgericht Charlottenburg diese Praxis für rechtswidrig und die Abmahnungen von Petra Heide damit für unwirksam. Rechtsfolge: Der Abmahner muss die Anwaltskosten des Abgemahnten für die Abwehr der Abmahnung bezahlen.

Geringerer Schadensersatz

Außerdem hält das Amtsgericht Charlottenburg, ebenso wie das Amtsgericht Regensburg, auch die Schadensersatzforderungen von Petra Heide für deutlich überhöht. Es möchte nur wesentlich weniger Schadensersatz zugestehen, sodass die Klage für Petra Heide zum deutlichen Minusgeschäft wird. Auch den von Petra Heide verlangten Zuschlag von 100 % auf den Schadensersatz wegen Nichtnennung des Urhebers hält das Gericht für zweifelhaft.

Nicht jede Abmahnung ist unwirksam

Achtung! Die oben geschilderten Fälle betreffen Abmahnung von Petra Heide, die schon mehrere Jahre alt sind. Frau Heide hat den Wortlaut ihrer Abmahnungen mittlerweile angepasst. Nicht jede Petra Heide-Abmahnung ist also automatisch unwirksam! Sollte Petra Heide auch gegen Sie vorgehen, so überprüfen wir gerne für Sie, ob Ihre Abmahnung unwirksam ist. Auch helfen wir Ihnen erforderlichenfalls beim Erstellen einer Unterlassungserklärung. Schließlich können wir einen für beide Seiten ökonomisch sinnvollen Vergleich aushandeln, wenn Rechte verletzt wurden.

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