Wenn der eigene Name zur Falle wird: Wie Betroffene unrechtmäßig bei SCHUFA landen – und was Sie dagegen tun können
- 4 Minuten Lesezeit
Ein falscher SCHUFA-Eintrag kann Ihre Bonität zerstören – auch wenn Sie nichts getan haben. Wie es dazu kommt, wie Sie den Eintrag löschen lassen und Schadensersatz fordern können, erfahren Sie hier.
Ein einziger falscher Eintrag – und plötzlich geht nichts mehr: Konto gesperrt, Kredit verweigert, Vertrag geplatzt.
Ich zeige, wie Betroffene nach einer Namensverwechslung oder einem Algorithmusfehler ihre Daten bereinigen, Löschungen durchsetzen und DSGVO-Schadensersatz fordern können.
1. Verwechslung mit Folgen: Wenn der eigene Name zur Falle wird
Stellen Sie sich vor: Ihr Konto wird gesperrt. Ein Kredit wird abgelehnt. Ein Mietvertrag scheitert – und niemand kann (oder will) erklären, warum.
Erst später erfahren Sie:
Ihr Name wurde automatisiert mit einer Sanktionsliste, einer PEP-Datenbank oder einer internen Risikoliste abgeglichen – und falsch zugeordnet.
Sie wurden verwechselt.
Nicht, weil Sie etwas getan haben – sondern weil Ihr Name ähnlich klingt wie der eines mutmaßlich Verdächtigen.
Was absurd klingt, passiert in der Realität täglich – und die Folgen sind dramatisch.
2. Was ist ein SCHUFA-Eintrag – und woher kommen die Daten?
Die SCHUFA sammelt Informationen über Ihre Zahlungsfähigkeit.
Sie erhält Daten von Banken, Energieversorgern, Mobilfunkanbietern, Versandhändlern und vielen weiteren Stellen.
Ein SCHUFA-Eintrag kann z. B. entstehen durch:
• eine Kreditkarte
• eine Ratenzahlung
• eine offene Forderung
• eine verspätete Zahlung
• ein gerichtliches Mahnverfahren
Aber auch durch Fehler, falsche Zuordnungen oder unberechtigte Meldungen.
Und genau hier beginnen die Probleme.
3. Die unsichtbare Dateninfrastruktur hinter der SCHUFA
Neben der SCHUFA existieren zahlreiche weitere Auskunfteien – viele davon sind kaum bekannt, aber genauso mächtig:
• CRIF Bürgel
• Infoscore
• Boniversum
• PEP-Listen
• Sanktionsdatenbanken
• internationale Risikodatenquellen
Unternehmen – vor allem Banken und Konzerne – prüfen automatisiert, ob ein Kunde ein Risiko darstellt.
Aber diese Prüfungen sind fehleranfällig.
Ein Algorithmus, der nur eine Namensähnlichkeit erkennt, kann reichen, um Ihre Daten mit einer ganz anderen Person zu verknüpfen.
4. Warum KI und Algorithmen gefährlich werden können
Viele Unternehmen verlassen sich auf automatisierte Systeme – etwa um Sanktionsrisiken, Identitätsrisiken oder Bonitätswerte zu prüfen.
Doch diese Systeme arbeiten oft mit:
• unscharfer Namensähnlichkeit
• fehlender Trennung von Identitäten
• fehlender menschlicher Kontrolle
Das Ergebnis:
„False Positives“ – also falsche Treffer, bei denen Sie zu Unrecht in eine Risikokategorie eingestuft werden.
Das Problem:
Diese Entscheidungen werden nicht transparent erklärt – und wirken monatelang oder jahrelang nach, ohne dass Sie es merken.
5. Wenn die SCHUFA falsch liegt: Ihre Rechte nach DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt Sie klar und eindeutig vor fehlerhafter Datenverarbeitung – auch durch Auskunfteien und Unternehmen.
Ihre Rechte als Betroffener:
• Art. 15 DSGVO: Auskunft über gespeicherte Daten
• Art. 16 DSGVO: Berichtigung falscher Informationen
• Art. 17 DSGVO: Löschung unrechtmäßiger Daten
• Art. 22 DSGVO: Schutz vor vollautomatisierten Entscheidungen
• Art. 82 DSGVO: Schadensersatz bei Verstößen – auch für immaterielle Schäden
Unternehmen dürfen Sie nicht durch eine Maschine bewerten lassen, ohne dass ein Mensch die Entscheidung prüft.
Und sie müssen falsche Daten löschen – sofort.
6. Wann Betroffene Schadensersatz verlangen können
Ein fehlerhafter SCHUFA-Eintrag ist nicht nur ärgerlich – er kann wirtschaftlich und persönlich existenzbedrohend sein.
Deshalb sieht die DSGVO Schadensersatz auch für immaterielle Schäden vor – z. B. wenn:
• Ihre Kreditwürdigkeit zu Unrecht zerstört wird
• Sie beruflich Nachteile erleiden
• Sie emotional belastet sind
• Ihre Reputation beschädigt wird
Gerichte erkennen inzwischen regelmäßig Beträge zwischen 5.000 und 25.000 € an – selbst ohne wirtschaftlichen Schaden, allein für die Rechtsverletzung.
7. Wie Sie erkennen, ob Sie betroffen sind
Viele Menschen erfahren von einem falschen Eintrag erst durch Zufall – z. B. wenn:
• ein Kredit abgelehnt wird
• eine Wohnung nicht vermietet wird
• die Bank Rückfragen stellt
• ein Konto plötzlich gesperrt wird
Tipp:
Fordern Sie regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft an – z. B. bei:
• SCHUFA
• CRIF
• Infoscore
• Boniversum
Wenn Sie darin Fehler finden: Handeln Sie sofort.
8. Typische Fehler von Unternehmen – und ihre Haftung
Viele Unternehmen verstoßen gegen die DSGVO, ohne es zu merken – oder aus Bequemlichkeit:
• Sie übernehmen falsche Daten ohne Prüfung
• Sie reagieren nicht auf Löschungsanträge
• Sie geben Informationen an Dritte weiter
• Sie lassen Algorithmen ohne Kontrolle entscheiden
Das kann nicht nur zu Löschungsansprüchen, sondern auch zur Haftung führen – inklusive Schadensersatz.
9. Warum Sie sich rechtlich vertreten lassen sollten
Unternehmen reagieren oft erst dann, wenn sie mit klarer rechtlicher Konsequenz konfrontiert werden.
Ich vertrete bundesweit Betroffene, die:
• ihre Daten professionell bereinigen lassen wollen
• SCHUFA-Fehler endgültig löschen lassen möchten
• DSGVO-Schadensersatz geltend machen wollen
• Unternehmen und Auskunfteien in die Pflicht nehmen
Dabei gehe ich strategisch vor – zuerst außergerichtlich, dann konsequent gerichtlich.
10. Fazit: Verwechslung ist kein Schicksal – sondern ein Fall für das Datenschutzrecht
Wenn Ihr Name plötzlich zu einem Problem wird, haben Sie ein Recht auf:
• Klarheit
• Korrektur
• Entschädigung
Sie müssen falsche Entscheidungen nicht hinnehmen.
Und: Sie sind nicht allein.
Ich prüfe Ihren Fall – kostenlos, bundesweit, diskret
Ich biete eine kostenfreie Ersteinschätzung und prüfe für Sie:
• ob Ihre Daten zu Unrecht gespeichert wurden
• welche Auskunfteien oder Unternehmen verantwortlich sind
• wie Sie effektiv Löschung, Berichtigung und Schadensersatz durchsetzen
Kontaktieren Sie mich jetzt – bevor falsche Daten Ihre Zukunft blockieren.
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