đŸ’„ „Wenn die Bombe fĂ€llt...“ – Was zahlt die Versicherung? 💣❓

  • 1 Minuten Lesezeit

đŸ’„ „Wenn die Bombe fĂ€llt...“ – Was zahlt die Versicherung? 💣❓

KriegsschĂ€den, Bombenfunde und Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg – was bedeutet das fĂŒr Hausbesitzer? Viele fragen sich, ob ihre Versicherung im schlimmsten Fall einspringt. Die Antwort: Meistens nicht. Doch es gibt Ausnahmen.

KriegsschĂ€den: Warum Ihr Haus oft nicht versichert ist đŸšïžâš ïž

Die meisten WohngebĂ€udeversicherungen schließen SchĂ€den durch Krieg oder kriegsĂ€hnliche Handlungen ausdrĂŒcklich aus. Dies liegt daran, dass solche Ereignisse fĂŒr Versicherer nicht kalkulierbar sind. Auch die Folgen von inneren Unruhen, BĂŒrgerkriegen oder staatlichen Eingriffen sind in der Regel ausgeschlossen. Wenn also eine Bombe fĂ€llt, bleibt der Schaden meistens an Ihnen hĂ€ngen.

Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg đŸ•°ïžđŸ’Ł

Bombenfunde und deren EntschĂ€rfung verursachen in Deutschland auch heute noch regelmĂ€ĂŸig SchĂ€den an GebĂ€uden. Solche SchĂ€den werden in vielen FĂ€llen nicht als „KriegsschĂ€den“ klassifiziert, da die Kriegszeit lĂ€ngst vorbei ist. Ob Ihre Versicherung einspringt, hĂ€ngt vom Einzelfall und dem genauen Wortlaut Ihrer Police ab.

Was die WohngebĂ€udeversicherung noch ausschließt 🛑❌

Neben KriegsschÀden gibt es weitere Risiken, die Ihre WohngebÀudeversicherung nicht abdeckt:

  • Kernenergie: Ein Reaktorunfall ist nicht versicherbar.
  • Vorsatz: SchĂ€den, die absichtlich verursacht werden, bleiben unversichert.
  • Bergbau: SchĂ€den durch Bodenabsenkungen mĂŒssen vom Bergbauunternehmen getragen werden.
  • Sturmflut: Nur spezielle Anbieter decken solche SchĂ€den ab.

Warum das Thema wieder relevant ist 🧐🌍

In Zeiten geopolitischer Spannungen, wie dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, ist die Frage nach Versicherungsschutz bei außergewöhnlichen Ereignissen wieder aktueller denn je. Ein genauer Blick in Ihre Versicherungsunterlagen lohnt sich, um mögliche Risiken zu erkennen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von RechtsanwÀltin Christina Bender

BeitrÀge zum Thema