đ„ âWenn die Bombe fĂ€llt...â â Was zahlt die Versicherung? đŁâ
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đ„ âWenn die Bombe fĂ€llt...â â Was zahlt die Versicherung? đŁâ
KriegsschĂ€den, Bombenfunde und Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg â was bedeutet das fĂŒr Hausbesitzer? Viele fragen sich, ob ihre Versicherung im schlimmsten Fall einspringt. Die Antwort: Meistens nicht. Doch es gibt Ausnahmen.
KriegsschĂ€den: Warum Ihr Haus oft nicht versichert ist đïžâ ïž
Die meisten WohngebĂ€udeversicherungen schlieĂen SchĂ€den durch Krieg oder kriegsĂ€hnliche Handlungen ausdrĂŒcklich aus. Dies liegt daran, dass solche Ereignisse fĂŒr Versicherer nicht kalkulierbar sind. Auch die Folgen von inneren Unruhen, BĂŒrgerkriegen oder staatlichen Eingriffen sind in der Regel ausgeschlossen. Wenn also eine Bombe fĂ€llt, bleibt der Schaden meistens an Ihnen hĂ€ngen.
Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg đ°ïžđŁ
Bombenfunde und deren EntschĂ€rfung verursachen in Deutschland auch heute noch regelmĂ€Ăig SchĂ€den an GebĂ€uden. Solche SchĂ€den werden in vielen FĂ€llen nicht als âKriegsschĂ€denâ klassifiziert, da die Kriegszeit lĂ€ngst vorbei ist. Ob Ihre Versicherung einspringt, hĂ€ngt vom Einzelfall und dem genauen Wortlaut Ihrer Police ab.
Was die WohngebĂ€udeversicherung noch ausschlieĂt đâ
Neben KriegsschÀden gibt es weitere Risiken, die Ihre WohngebÀudeversicherung nicht abdeckt:
- Kernenergie: Ein Reaktorunfall ist nicht versicherbar.
- Vorsatz: SchÀden, die absichtlich verursacht werden, bleiben unversichert.
- Bergbau: SchĂ€den durch Bodenabsenkungen mĂŒssen vom Bergbauunternehmen getragen werden.
- Sturmflut: Nur spezielle Anbieter decken solche SchÀden ab.
Warum das Thema wieder relevant ist đ§đ
In Zeiten geopolitischer Spannungen, wie dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, ist die Frage nach Versicherungsschutz bei auĂergewöhnlichen Ereignissen wieder aktueller denn je. Ein genauer Blick in Ihre Versicherungsunterlagen lohnt sich, um mögliche Risiken zu erkennen.
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