Wenn die Welt zusammenbricht. Durchsuchung bei Kinderpornografie
- 7 Minuten Lesezeit
Ein Vorwurf wegen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie gehört zu den moralisch schwerwiegendsten Vorwürfen im Strafrecht. Ein solcher Vorwurf stellt nicht nur eine enorme Belastung für die betroffene Person dar, sondern kann auch erhebliche gesellschaftliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Rahmen von Ermittlungen und Verfahren in diesem Bereich kommt es häufig zu Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen, bei denen sensible Daten und Geräte beschlagnahmt werden. Für die Betroffenen bricht regelmäßig eine Welt zusammen. Ich kümmere mich genau um diese Fälle, um Ihnen den Freiraum zu geben, dass das persönliche und berufliche Umfeld beruhigt und geordnet werden kann. Für viele meiner Mandanten ist teilweise der Zugriff der Behörden auch im Nachgang wie eine Befreiung, um aus diesem Bereich der Kinderpornografie, aber auch der Sucht nach Pornografie durch eine Behandlung zu entfliehen.
Was passiert bei einer Durchsuchung?
Die Durchsuchung der Wohnung oder von Geschäftsräumen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie erfolgt nicht ohne Grund und ist häufig mit einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre verbunden. Häufig betroffen sind elektronische Geräte wie Computer, Laptops, Smartphones, externe Festplatten, USB-Sticks und sogar Cloud-Daten. Aber auch weitere Geräte mit Speicherfunktionen, wie Smart-TVs oder Spielkonsolen, können in solchen Fällen ins Visier geraten.
Im Folgenden erläutere ich Ihnen, was bei einer solchen Durchsuchung zu erwarten ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich optimal auf eine solche Situation vorbereiten können. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten. Mir sind die Nöte der Beschuldigten seit Jahren bekannt.
Warum erfolgt die Durchsuchung oft früh am Morgen?
Ein besonders prägnantes Merkmal bei Durchsuchungen wegen des Verdachts auf den Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie ist der Zeitpunkt der Maßnahme: Diese erfolgt häufig sehr früh am Morgen, meist gegen 6.00 Uhr. Warum ist das so?
Der Hauptgrund für den frühen Zeitpunkt ist, dass die Ermittlungsbehörden die Überraschungseffekt maximieren möchten. Dies dient dazu, zu verhindern, dass Beweismittel beseitigt oder verändert werden können. Wenn eine Durchsuchung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, besteht das Risiko, dass belastendes Material gelöscht oder versteckt wird. Zudem können die Behörden so sicherstellen, dass sie alle relevanten Geräte, die möglicherweise Daten speichern, in der Früh ergreifen, bevor diese möglicherweise entfernt oder entsorgt werden. Die Verteidigungsmöglichkeit ist um diese Zeit schlicht massiv eingeschränkt. Versuchen Sie mal einen herkömmlichen Rechtsanwalt um 6.00 Uhr zu erreichen.
Außerdem nutzt die Polizei den frühen Zeitpunkt, um den betroffenen Personen wenig Gelegenheit zur Vorbereitung zu geben, was den Durchsuchungsprozess effizienter gestaltet.
Der Ablauf der Durchsuchung und Ihre Rechte
Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, kann dies zu einer großen emotionalen Belastung führen. Was genau passiert bei einer Durchsuchung, und welche Rechte haben Sie als Beschuldigter?
Vorbereitung der Durchsuchung
Die Durchsuchung erfolgt nur, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dieser Beschluss muss den Verdacht konkret darlegen und darauf hinweisen, dass sich in den betreffenden Räumen oder auf den Geräten Beweismittel für die Straftat befinden. Diskutieren Sie mit den Beamten bitte nicht die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme. Sie werden scheitern und ggfs. mit angelegten Handfesseln auf der eigenen Couch sitzen, wie es einem meiner Mandanten in diesem Zusammenhang ergangen ist. Eine solche Prüfung erfolgt durch mich im Nachgang.
Der Durchsuchungsprozess
Die Polizei kommt in der Regel mit mehreren Beamten und einem Durchsuchungsbeschluss. Sie sind berechtigt, die Räume zu durchsuchen und alle relevanten Gegenstände zu beschlagnahmen, die mit der Straftat in Verbindung stehen könnten. Dazu gehören vor allem elektronische Geräte wie Laptops, Smartphones, externe Festplatten oder USB-Sticks, aber auch andere speicherfähige Geräte wie Smart-TVs, Spielkonsolen oder sogar Cloud-Zugänge können Teil der Durchsuchung sein.
Ihre Rechte während der Durchsuchung
Kooperationspflicht? Sie sollten die Beamten bei der Durchsuchung nicht aktiv hindern. Zwar sind Sie nicht verpflichtet, aktiv bei der Durchsuchung mitzuwirken, Sie sollten aber respektvoll und kooperativ sein. Sie helfen natürlich nicht bei der Durchsuchung. Wenn jedoch klar ist, was gesucht wird, dann kann ein Hinweis auf den Auffindeplatz hilfreich sein, wenn der Gegenstand ohnehin gefunden wird. Dieses verkürzt die Maßnahme gelegentlich ungemein.
Schweigerecht: Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen oder Passwörter preiszugeben. Es ist ratsam, Ihr Schweigerecht zu wahren und keine Angaben ohne anwaltliche Beratung zu machen. Ein Herausgeben von Passwörtern oder Zugangsdaten könnte im späteren Verlauf nachteilig für Sie sein.
Herausgabe des Durchsuchungsbeschlusses und des Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls: Lassen Sie sich die Unterlagen von den Beamten geben, um Sie später an mich weiterzuleiten.
Welche Beweismittel werden durchsucht?
Im Mittelpunkt einer Durchsuchung steht die Sicherstellung elektronischer Geräte. Diese Geräte enthalten in der Regel wichtige Beweismittel, da moderne Kommunikation und die Verbreitung von Material wie Kinderpornografie oft digital erfolgt. Zu den häufig durchsuchen Geräten gehören:
• Computer, Laptops, Smartphones und Tablets
• Externe Festplatten, USB-Sticks und andere Datenträger
• Cloud-Daten und Konten auf sozialen Netzwerken
• Speicherfähige Geräte wie Smart-TVs oder Spielkonsolen
Die Polizei beschlagnahmt diese Geräte in der Regel, um sie im Anschluss durch IT-Forensiker auswerten zu lassen. Die Auswertung dauert in vielen Fällen mehrere Monate bis hin zu Jahren. Dies ist oft mit einer enormen Belastung für den Betroffenen verbunden, da er während dieser Zeit nicht nur mit der Unsicherheit lebt, ob und wann das Verfahren eingestellt wird, sondern auch mit der möglichen Beschlagnahmung von beruflich wichtigen Geräten. Aktuell sehe ich in einer Vielzahl von bundesweiten Verfahren sog. Auswertezeiten bis zu zwei Jahre. In dieser Zeit haben Sie keinen Zugriff auf die Datenträger.
Was passiert nach der Durchsuchung?
Nachdem die Durchsuchung und Beschlagnahmung der Geräte abgeschlossen sind, beginnt die eigentliche Auswertung der Daten. Diese Phase kann besonders langwierig sein – häufig bis zu zwei Jahre und länger. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand:
Große Datenmengen: Ermittler müssen teils riesige Datenmengen durchsuchen, um relevante Beweise zu finden. Dies erfordert umfangreiche Ressourcen und Zeit.
Verschlüsselung: Bei verschlüsselten Geräten oder Cloud-Daten müssen oft spezialisierte IT-Forensiker diese entschlüsseln, was zusätzliche Zeit und Geld kostet. Teilweise werden externe IT-Unternehmen inzwischen mit der Auswertung von Datenträgern beauftragt.
Priorisierung: In vielen Staatsanwaltschaften wird mit Priorität an Verfahren gearbeitet, bei denen Untersuchungshaft besteht, während Verfahren ohne Haftgrund, wie es häufig bei Fällen des Besitzes von Kinderpornografie der Fall ist, in den Hintergrund geraten. Eine Priorisierung erfolgt auch, wenn der Beschuldigte eigene Kinder hat und/oder diese im eigenen Haushalt leben.
Während dieser langen Zeitspanne leben die betroffenen Personen in ständiger Ungewissheit. Sollte sich im Rahmen der Auswertung herausstellen, dass tatsächlich strafbare Inhalte gefunden wurden, drohen erhebliche Strafen. Der Besitz von Kinderpornografie kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden, die Verbreitung solcher Inhalte wird mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Die Mindeststrafe bei der Verbreitung beträgt sechs Monate pro Einzelfall. Sie merken, dass das Thema eine enorme Reichweite, auch bei der Strafzumessung hat.
Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der Komplexität der Ermittlungen ist es entscheidend, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, den Durchsuchungsbeschluss zu überprüfen und die Ermittlungen aktiv zu begleiten. Als Ihr Anwalt kann ich:
Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses: Ich werde sicherstellen, dass der Durchsuchungsbeschluss rechtlich einwandfrei ist und keine überflüssigen oder unangemessenen Maßnahmen ergriffen werden.
Verteidigung bei der Auswertung von Daten: Ich werde die Auswertung der beschlagnahmten Geräte überwachen und prüfen, ob die ermittelten Daten tatsächlich Beweise für eine Straftat liefern. Ich schaue mir die technischen Parameter genau an, um z.B. eine Strafbarkeit für sog. gecarvte Dateien, welche durch die Behörden wiederhergestellt wurden, zu hinterfragen und zu vermeiden.
Vermeidung von weiteren rechtlichen Konsequenzen: Oftmals lässt sich durch frühzeitige Intervention und eine gezielte Verteidigungsstrategie eine Einstellung des Verfahrens oder eine Minderung der Strafe erreichen.
Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie über Ihre Rechte zu informieren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und Verteidigung ist entscheidend, um die bestmögliche Lösung in Ihrem Fall zu finden.
Was sagen Mandanten über meine Arbeit?
"Die Zusammenarbeit mit Herrn Scharrman war von Anfang bis Ende sehr professionell, ich habe mich trotz großer Entfernung (500km) zu jederzeit super beraten gefühlt, ich wurde über jeden Schritt im Verfahren sofort informiert. Das Urteil hätte nicht besser ausgehen können und hat meine Erwartungen in vollem Umfang erfüllt und sogar übertroffen. Ich kann Herrn Scharrman nur weiter empfehlen und würde ihn in jedem Fall wieder an meiner Seite haben wollen wenn nochmal in ein Strafverfahren auf mich zukäme. Vielen Dank an dieser Stelle nochmals."
Kontaktieren Sie mich jetzt!
Wenn Sie mit einem Vorwurf der Kinderpornografie konfrontiert sind oder bereits eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes erfahren haben, zögern Sie nicht, sich sofort an mich zu wenden. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Verteidigung zu optimieren. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine vertrauliche Erstberatung.
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