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Wenn Krawatten zu Scherenopfern werden …

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Die Jecken - anderenorts auch Narren genannt - sind eine Gattung, deren angehörende Männchen und Weibchen sich vornehmlich zu den tollen Tagen in der Öffentlichkeit zeigen. Bei dieser Gattung hat es sich traditionell eingebürgert, dass am Donnerstag vor Aschermittwoch, der auch als „Unsinniger Donnerstag" oder „Weiberfastnacht" bezeichnet wird, insbesondere die Närrinnen ihren männlichen Artgenossen die Krawatte abschneiden. Doch Vorsicht ist geboten, wenn der Schlipsträger sich unerwartet als Nicht-Jeck entpuppt. Denn diese ernstere Gattung versteht zuweilen nicht ganz so viel Spaß, weshalb für das ein oder andere teure Seidenaccessoire schon mal eine Schadensersatzklage bei Gericht eingereicht wurde.

Doch zumindest im Rheinland, einer Karnevalshochburg, sind Krawattenopfer auch nach Meinung der Richter selbst schuld. Denn hier erklärt man sich indirekt bereits durch das Tragen einer Krawatte an diesem Tag mit dem Abschneiden derselben einverstanden.

Jeckinnen in anderen Regionen sollten an besagtem Donnerstag etwas mehr Feingefühl an den Tag legen und sich vor dem Abschneiden vergewissern, ob ihr Opfer auch die närrische Tradition pflegt. Denn gehört er den Nicht-Jecken an, riskiert frau eine Schadensersatzklage, die in den ernsteren Landesteilen sogar Erfolg haben könnte.

(AG Essen, Urteil v. 03.02.1988, Az.: 20 C 691/87)

(HEI)

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