Werbung in sozialen Medien – Neuer Gesetzentwurf soll mehr Rechtssicherheit schaffen

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht veröffentlicht.

Im Kern geht es darin um die Umsetzung der wettbewerbsrechtlichen Regelungen der europäischen Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 „New Deal for Consumers“.

Der Gesetzentwurf sieht neben der Schaffung von mehr Transparenz auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen und verschärften Regelungen für Kaffeefahrten insbesondere auch konkrete Vorschriften zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation im Internet vor. Letztere sollen klare Regelungen schaffen, wann u.a. Blogger und Influencer Beiträge in sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen.

So sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei einer geschäftlichen Handlung ausschließlich zugunsten eines fremden Unternehmens nur dann ein kommerzieller Zweck anzunehmen ist, wenn der Handelnde ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmen erhält. Damit wird klargestellt, dass Empfehlungen von Bloggern und Influencern ausschließlich für Dritte ohne Gegenleistung keine kennzeichnungspflichtige kommerzielle Kommunikation darstellen.

Bislang ist die Frage, wann eine werbliche Handlung bei Influencern und Bloggern bejaht werden kann, in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich beurteilt worden, wie die Fälle um die Influencerinnen Cathy Hummels (LG München I, Az. 4 HK O 14312/18), „sonnyloops“ (OLG Frankfurt am Main, Az. 6 W 68/19) und unlängst Pamela Reif (OLG Karlsruhe, Az. 6 U 38/19) anschaulich zeigen. Die Schaffung von mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich ist daher grundsätzlich begrüßenswert.

Das Ministerium hat nun alle Interessierten dazu aufgerufen, bis zum 2. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Danach sollen die Stellungnahmen auf der Homepage des BMJV veröffentlicht werden.


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