Werbung und Produktkennzeichnung mit Umweltsiegeln wie GOTS – Sie haben eine GOTS-Abmahnung erhalten?

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Wenn heute immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit und ethische Produktionsbedingungen gelegt, sind auch Umweltsiegel und Zertifizierungszeichen wichtige Entscheidungsfaktoren der umweltbewussten Käufer.

Ein solches Kennzeichen ist das Label des GOTS-Programms (Global Organic Textile Standard). Die Einhaltung dieses Standards und die entsprechende Kennzeichnung der Produkte kann das Vertrauen von Kunden in die Produkte stärken und den Produktabsatz fördern. Gleichzeitig können Fehler bei der Kennzeichennutzung und die Nichteinhaltung der strengen Nutzungsbedingungen  zu rechtlichen Problemen führen.


Was ist der GOTS?

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist nach eigenen Angaben „der weltweit führende Textilverarbeitungsstandard für Bio-Fasern. Als unabhängige Non-Profit-Organisation bezieht der GOTS Standard ökologische und soziale Kriterien bei der Herstellung von Textilien mit ein. Die gesamte textile Lieferkette unterliegt dabei einem unabhängigen sowie transparenten Zertifizierungsprozess“. Es gibt unterschiedliche „Güteklassen/label grades“.

GOTS Marken

Wer seine Produkte mit den GOTS-Kennzeichen bewerben will, muss einen GOTS-Zertifizierungsprozesses durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle durchlaufen und erhält dann das Recht, am GOTS-Programm teilzunehmen und den Standard sowie das GOTS-Logo für GOTS-Produkte zu verwenden. Dieses Recht gilt immer gemäß den Bedingungen für die Verwendung der GOTS-Kennzeichnungen und nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Zertifizierung.


Die GOTS-Kennzeichen sind durch die Global Standard Gemeinnützige GmbH als Deutsche und als Unionsmarken geschützt.

Verwendung von Umweltsiegeln und Marken

Wie bei allen eingetragenen Marken gilt: Fremde Marken dürfen immer nur mit Genehmigung des Markeninhabers verwendet.

Gerade Umweltsiegel und -marken dürfen dabei regelmäßig nur genutzt werden, wenn festgelegte Regeln (z. B. GOTS – Standards und Nutzungsbedingungen für die GOTS- Zeichen) beachtet werden und deren Einhaltung nachweisbar ist. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Kennzeichnen oder bewerben Sie Produkte mit den GOTS-Zeichen, stellen Sie also bitte unbedingt sicher, dass Sie und die entsprechenden Produkte die Voraussetzungen der GOTS-Nutzungsbedingungen erfüllen und eine gültige Zertifizierung die Nutzung gestattet.

Bitte beachten Sie: Hersteller und Großhändler (B2B) müssen sich dem Zertifizierungssystem von GOTS anschließen.

Händler, die an Endkunden (B2C) verkaufen, müssen, wenn sie sich nicht dem GOTS-Zertifizierungssystem angeschlossen haben, die GOTS-Lizenznummer des Lieferanten sowie die konkrete Zertifizierungsstelle ihres Lieferanten angeben

Anderenfalls drohen Abmahnungen, aktuell durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner.

Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen zur Nutzung von Umwelt-, Textil-, Bio- oder sonstigen Siegeln und Marken? Haben Sie eine GOTS-Abmahnung erhalten?

Ich berate beraten und unterstütze Sie – im Vorfeld, oder wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Melden Sie sich jederzeit per Telefon (0211-8285360) oder per E-Mail.

Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät als Fachanwalt für Gewerblichem Rechtsschutz seit mehr als 25 Jahren Unternehmer und Unternehmen im Marken- und Wettbewerbsrecht.

Foto(s): Frank Beer

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