Wettbewerb von Arbeitnehmern, Datendiebstahl und Kundenabwerbung

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Gute Arbeitgeber vertrauen ihren Mitarbeitern und lassen sie auch frei arbeiten. Manche Mitarbeiter nutzen diese Freiheiten allerdings schamlos aus.

Ein besonders heftiger Fall traf einen unserer großen und wachsenden Unternehmens-Dauermandanten. 

Der Außendienstleiter war schon länger erkrankt und es ergab sich ein wenig greifbares, komisches Gefühl, dass in der Außendienstmannschaft etwas nicht stimmte. Die konstruktive Mitarbeit der AD´ler nahm zum Herbst 2016 drastisch ab. Plötzlich erreichte unsere Mandantin eine wortgleiche Kündigung nach der anderen; die Kerntruppe des Außendienstes war am Gehen!

So etwas muss stutzig machen. Rückmeldungen von Kunden wiesen darauf hin, dass die Mitarbeiter gar nicht „neuen Herausforderungen“ nachgingen, wie es hieß. Man sah sie unmittelbar in Wettbewerb zu unserer Mandantin treten. Kundenabwerbung und Datendiebstahl, dieser Eindruck verfestigte sich immer mehr. Vom Außendienstleiter gab es weiterhin keine Rückmeldung er blieb angeblich weiter krank.

Weitere Gespräche mit übriggebliebenen Außendienstmitarbeitern wiesen Anzeichen in die Richtung, dass der Außendienstleiter bereits seit längerem mit „seinen besten Leuten“ während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine parallele Wettbewerbsstruktur aufgebaut hatte. In enger Zusammenarbeit mit uns und einem beauftragten Detektiv verfestigte sich immer weiter ein verheerendes Bild: Reihenweise purzelten nun auch Kündigung von Kunden herein und von einem Tag auf den nächsten sah es so aus, als würden in dem Betrieb unserer Mandantin die Lichter ausgehen.

Wir konnten die Indizien, die wir herausgefunden hatten, zu einem stimmigen Puzzle zusammenfügen. Doch so leicht geht die Trennung von langjährigen Mitarbeitern nicht, denen man bis vor kurzem noch voll und ganz vertraut hat. Das erreichte Ermittlungsbild wurde der Staatsanwaltschaft übergeben und dort geprüft. Da die aufgebrachten Indizien schlüssig waren, führte die Staatsanwaltschaft Kiel in einer bundeslandübergreifenden aufwendigen Aktion Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei den ausgeschiedenen Mitarbeitern durch, die inhaltlich stimmige Beschlagnahmen zur Folge hatten. Auf dieser Grundlage kündigte unsere Mandantin dem treulosen Außendienstleiter, der mit einem Schwerbehindertenbescheid konterte.  Nice try! Damit wird die Durchführung einer Kündigung administrativ sehr aufwändig und trickreich.

Ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Flensburg war die Folge. Sicherlich ebenso dreist geführt von den Arbeitnehmern, wie anspruchsvoll für den Rechtsanwalt des Arbeitgebers. Die Kündigung eines Schwerbehinderten birgt enorme formalrechtliche Probleme, durch die wir das Unternehmen durchlotsten. Unterlassungsverfügungen gegen alle abtrünnigen Mitarbeiter wurden bei unterschiedlichsten Arbeitsgerichten in Norddeutschland beantragt, die zu einer Verhandlungswelle rund um Weihnachten führten. 

Wir machten Unterlassungsansprüche gegen die Mitarbeiter auf Wettbewerbstätigkeit gegen unsere Mandantin, auf Nutzung von Kundenlisten und Kundendaten sowie im Hinblick auf die Abwerbung weiterer Mitarbeiter/innen und Irreführung von Kunden über die Identität des hinter der Leistung stehenden Unternehmens geltend. Die erstinstanzlichen Erfolge waren ausgeglichen erfolgreich, die mutmaßlichen Haupttäter, vertreten durch Arbeitsrechtsspezialisten und einem bekannten Hamburger Strafverteidiger, wehrten sich erheblich und kompetent.

Die Auseinandersetzung war genauso umfangreich wie juristisch anspruchsvoll und führte zu einer erheblichen Beanspruchung bei allen Beteiligten. Das Verhandeln von Wettbewerbsrecht vor Arbeitsgerichten ist etwas spezielles und bedarf erheblicher Vorarbeit. Gut, dass bei uns Fachanwalts-Kompetenz sowohl im Arbeitsrecht, wie auch im Wettbewerbsrecht vorhanden war. Im Ergebnis konnte wir auch gegenüber den mutmaßlichen Rädelsführern vor dem Landesarbeitsgericht in Kiel einen fulminanten und rechtskräftigen Erfolg und Abschluss erreichen.

Soweit es den unlauteren Wettbewerb betrifft, ist den Mitarbeitern weitestgehend das Handwerk gelegt. 

Auch der Außendienstleiter, der interessanterweise seinerseits gar nicht gekündigt hatte, konnte zwischenzeitlich endgültig und rechtssicher aus dem Unternehmen entfernt werden.

 Jetzt heißt es  auf die abschließenden Ergebnisse der Staatsanwaltschaft warten, die noch an den umfangreichen Beweismitteln und Daten sitzt und nach wie vor ermittelt.

Die folgende Auseinandersetzung über Schadenersatz für den erheblichen Schaden, den die Außendienstler angerichtet haben, wird daher noch Zeit beanspruchen und zunächst ist das Ergebnis des abschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel abzuwarten, um den Schaden bewerten zu können. 

Jedenfalls konnten wir mit nicht unerheblichem Aufwand den wirtschaftlichen Kollaps des Unternehmens durch Kundenabwerbung und missbräuchliches Verhalten von Mitarbeitern sowie Datenklau vermeiden. 

Was bleibt, sind erhebliche Irritationen bei Kunden, viel Unruhe, aber auch neue Strukturen und verbessertes Controlling bei unserer Mandantin. In jeder Krise steckt auch eine Chance. Unsere Mandantin hat überlebt und wird sich von diesem schweren Schlag nach unserer Einschätzung und Hoffnung erholen. 

Wir bedanken uns für ein spannendes und mitreißendes Mandat daß wir mit viel Herzblut bekleidet haben und Gewissheit darüber haben, 

  • für Recht und Ordnung einen großen Beitrag geleistet, 
  • Arbeitsplätze erfolgreich verteidigt 
  • und ein wachsendes Unternehmen in der Region geschützt zu haben.

Sie haben Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Datenmissbrauch von Arbeitnehmern? Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Brink & Partner zu allen Themen im Bereich Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze 


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