Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für Ralph Schneider

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Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg im Auftrag des Herrn Ralph Schneider ist derzeit Gegenstand einer aktuellen Mandatierung in unserer Kanzlei. In der Abmahnung geht es um die Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handeln auf eBay.

Im Abmahnschreiben vom 15.06.2017 heißt es, unser Mandant trete auf eBay als Verkäufer auf und sei dabei aufgrund der Art und des Umfangs der Verkaufstätigkeit als gewerblicher Anbieter, nicht mehr als privater Händler, einzustufen. Aufgrund der gewerblichen Eigenschaft würden die folgenden Bestandteile in den Angeboten unseres Mandanten fehlen:

  • Anbieterkennzeichnung
  • Informationen über den Vertragsschluss
  • Belehrung zur Speicherung des Vertragstextes
  • Belehrung über Mängelhaftungsrecht
  • Widerrufsbelehrung

Liegt schon gewerbliches Handeln vor?

Es gibt keine „starre Grenze“, bei deren Überschreiten von Verkäufen ein gewerbliches Handeln vorliegt. Stattdessen wird anhand einer Gesamtbetrachtung, u. a. anhand der Art der angebotenen Produkte und der gleichzeitig aktiven Angebote eine Einstufung vorgenommen. Dies macht die Einstufung und Abgrenzung für juristische Laien sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Daher kann die Abgrenzung nur durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vorgenommen werden. Insofern sollten Sie, wenn Sie eBay-Händler sind, auch über eine vorbeugende Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nachdenken, um nicht der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt zu sein.

Welche Forderungen werden gestellt?

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten i.H.v. 984,60 €

Wie sollte reagiert werden?

  • Abmahnung nicht ignorieren
  • Keine selbstständige Reaktion
  • Keine Zahlung von Beträgen
  • Kontaktaufnahme zu spezialisierter Anwaltskanzlei

Wir als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bieten nicht nur vorbeugende Beratung von Onlinehändlern an, sondern auch die Bearbeitung und Verteidigung von Abmahnungen der vorliegenden Art. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – rufen Sie dazu einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.


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