Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Wellnexx4you UG durch die Rechtsanwälte S. vom 13.03.2014

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Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wellnexx4you UG aus Großbeeren vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert auf den 13.03.2014. Ausweislich der Abmahnung vertreibt die Wellnexx4you UG in ihrem Onlineshop, erreichbar unter www.wellnexx4you.com, Massageöle und Gleitcremes sowie weitere Artikel.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  • Verstöße gegen die Preisangabenverordnung,
  • falsche Normenkette in der Widerrufsbelehrung,
  • fehlerhafte Belehrung über die Widerrufsfolgen.

Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese insbesondere im Hinblick auf die feste Vertragsstrafe nachteilig ist. Auch bedarf das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße einer genauen Prüfung.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 12000,00 € gefordert. Dies entspricht Abmahnkosten in Höhe von 703,80 €.

Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss, deren Höhe sodann weit über den geltend gemachten Abmahnkosten liegt.

Wir haben in der letzten Zeit beobachtet, dass viele auch wettbewerbsrechtlich Abgemahnte vorschnell und in Eigenregie Unterlassungserklärungen unterzeichnen, ohne dass ihnen bewusst ist, welche Tragweite eine solche Erklärung hat.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die im Rahmen einer spezialisierten Beratung vermieden werden kann.

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet der Abmahnung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf einige tausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten.

Gerade die ab dem 14.06.2014 geltenden Neuerungen auf dem Gebiet des Onlinehandels sollte früh genug in Ihre Onlineauftritte eingearbeitet werden. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de, www.kanzlei-abmahnung.de, www.AGB-Internetrecht.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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