Wichtige und interessante Gesetzesänderungen 2020

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Es sind mit Beginn des Jahres 2020 Gesetze geändert und neue gesetzliche Regelungen eingeführt worden. Nachfolgend möchte ich Ihnen einen Überblick über die aus meiner Sicht wichtigen und interessanten Neuerungen geben (Stand. 03.01.2020). Die Auflistung ist nicht abschließend, um den Rahmen nicht zu sprengen:

Arbeitsrecht

Höherer Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich von 9,19 € auf 9,35 € pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende, Minderjährige ohne abgeschlossene Ausbildung, die meisten Praktikanten, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung, Ehrenämter und Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung.

Höhere Branchenmindestlöhne:

Für folgende Branchen gelten neue tarifliche Mindestlöhne:

  • Dachdeckerhandwerk ab 01.01.2020:

Ungelernte Kräfte verdienen nun 12,40 € pro Stunde.

Gesellen verdienen nun 13,60 € pro Stunde.

  • Maler und Lackierer ab 01.05.2020:

Ungelernte Kräfte verdienen dann 11,10 € pro Stunde.

Gesellen verdienen dann 13,50 € pro Stunde.

  • Im Elektrohandwerk erhöht sich der Mindestlohn ab dem 01.01.2020 auf 11,90 €.
  • Gebäudereiniger verdienen ab dem 01.01.2020 mindestens 10,80 € pro Stunde. Glasfassadenreiniger haben nun Anspruch auf 14,10 € pro Stunde (Abweichungen gelten „im Osten“).
  • In der Abfallwirtschaft erhöht sich der Mindestlohn ab 01.10.2020 auf 10,25 € pro Stunde.

Gesetzlicher Mindestlohn für Auszubildende:

Neu eingeführt wurde ein Mindestlohn für Azubis, deren Ausbildung frühestens am 01.01.2020 begonnen hat. Die Mindestausbildungsvergütung beträgt 515,00 € monatlich im ersten Lehrjahr und steigt schrittweise an. Abweichungen sind für tarifgebundene Ausbildungsbetrieben zulässig.

Krankmeldungen:

Künftig reicht die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber in elektronischer Form aus.

Einkommensgrenze und Grundfreibetrag:

Die Einkommensfreigrenzen für sämtliche Steuersätze steigen um 1,95 % an. Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt nun 9.408,00 €.

Verpflegungspauschale (Spesen):

Wer mehr als 8 Stunden beruflich auswärts tätig ist, hat Anspruch auf eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14,00 €. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden beträgt die Verpflegungspauschale nunmehr 28,00 €. Für An- und Abreisetage gilt eine Pauschale von 14,00 €. Eine spezielle Pauschale in Höhe von 8,00 € pro Tag gilt für Kraftfahrer, die in einem Fahrzeug ihres Arbeitgebers übernachten.

Wechsel der Steuerklasse für Ehepartner:

Ehepartner dürfen innerhalb eines Kalenderjahres nun mehrfach eine Änderung der Steuerklasse beantragen.

Unternehmer und Gewerbetreibende

Meisterpflicht:

Für folgende 12 Berufe soll (voraussichtlich ab Februar 2020) wieder die Meisterpflicht gelten:

  • Fliesenleger/Plattenleger/Mosaikleger
  • Raumausstatter
  • Parkettleger
  • Estrichleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Böttcher
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Glasveredler
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Behälter- und Apparatebauer

Bestehende Betriebe der genannten Berufe, die nicht über einen Meistertitel verfügen, sollen einen Bestandsschutz erhalten und sind damit von der Neuregelung nicht betroffen.

Kleinunternehmergrenze:

Als Kleinunternehmer gilt ab Beginn 2020 jeder Unternehmer, dessen jährlicher Umsatz vor Steuern unter einem Wert von 22.000,00 € (bislang: 17.500,00 €) liegt.

Bonpflicht:

Am 01.01.2020 gilt die sog. (umstrittene) Bonpflicht in Kraft. Sämtliche Händler müssen ihren Kunden nun einen Kassenbon in Papierform aushändigen oder elektronisch zur Verfügung stellen. Zu beachten ist hier auch die Meldepflicht bei der Finanzbehörde für jedes elektronische Kassensystem bis spätestens zum 31.01.2020.

Zusatzbeitrag zur Arbeitslosenversicherung:

Neben dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) dürfen (müssen aber nicht) Krankenkassen einen von 0,9 % auf 1,1 % erhöhten Zusatzbeitrag verlangen. Der Zusatzbeitrag wird zwischen Arbeitgeber und -nehmer aufgeteilt.

Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung:

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällt von 2,5 % auf 2,4 %.

Familienrecht: Unterhalt und Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag:

Der Kinderfreibetrag hat sich auf 5.172,00 € erhöht.

Höherer Kindesunterhalt:

Seit dem 01.01.2020 gelten höhere Sätze beim Unterhalt für Kinder getrenntlebender Eltern:

  • bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 369,00 € monatlich
  • ab dem 7. bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres 424,00 € monatlich
  • ab dem 12. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres 497,00 € monatlich

Neue Düsseldorfer Tabelle:

Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter folgendem Link: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Höhere Selbstbehalte beim Kindesunterhalt:

Die Selbstbehalte, also die Beträge, die einem Unterhaltspflichtigen für Kinder mindestens monatlich bleiben müssen (auch: Eigenbedarf), steigen für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner auf 960,00 € (bislang: 880,00 €) und für erwerbstätige Unterhaltsschuldner auf 1.160,00 € (bislang: 1.080,00 €).

Höherer Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt:

Der Selbstbehalt im Zusammenhang mit Ehegattenunterhalt wurde für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner auf 1.180,00 € abgesenkt und für Erwerbstätige auf 1.280,00 € angehoben (beide bislang: 1.200,00 €).

Neue Regelung zum Elternunterhalt:

Kinder pflegebedürftiger Eltern können ab sofort erst ab einem brutto Jahreseinkommen von mehr als 100.000,00 € zum Elternunterhalt herangezogen werden. Eine weitere Entlastung besteht darin, dass eine Offenlegungspflicht über Einkommen und Vermögen gegenüber dem Sozialhilfeträger erst besteht, wenn die Behörde ein höheres Einkommen konkret (nachvollziehbar) vermutet.

Verkehr, Führerschein und Ordnungswidrigkeiten

Verschärfung des Bußgeldkatalogs:

Die Bundesregierung hat einen neuen, verschärften Bußgeldkatalog beschlossen, der 2020 in Kraft tritt. Wer unberechtigt eine gebildete Rettungsgasse benutzt, muss mit einer Geldbuße bis zu 240,00 €, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss bald neben Geldbuße und Punkten auch mit einem Fahrverbot rechnen. Verbotswidriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen wird mit 55,00 €, statt bisher mit 20,00 € geahndet werden. Eine Tabelle mit allen Änderungen finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/news/stvo-novelle-2019-hoehere-bussgelder-beschlossen-1792927/

Leichtkrafträder mit Autoführerschein fahren:

Mit dem Autoführerschein darf man künftig innerhalb Deutschlands Zweiräder mit bis zu 125 ccm und 15 PS steuern. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens 5 Jahren einen Autoführerschein besitzt und 9 Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten (4 x Theorie und 5 x Praxis, jeweils ohne Prüfung) absolviert.

Sie sind von einer oder mehreren Änderungen betroffen oder haben Beratungsbedarf zu den genannten oder anderen Gesetzesänderungen? Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite und vertrete Sie ggf. außergerichtlich, vor Behörden und vor Gericht.

Cedric Knop – Rechtsanwalt – KT Rechtsanwälte Saarlouis


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