Widerruf Autokredit

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Rechtsprechung des EuGH und BGH zu dem sog. Kaskadenverweis


1. Problemaufriss- Worum geht es eigentlich?

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.03.2020, Az.: C-66/19, entschieden, dass die Regelung, wann eine Widerrufsfrist beginnt, nicht auf eine Norm verwiesen werden kann, die wiederum auf andere Normen verweist.

Der deutsche Gesetzgeber hat in dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ein Musterformular angeführt, welches Unternehmen und Banken seither verwenden.  Hier heißt es unter Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1:

(…) Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Plfichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbtrag, Angabe zur Vertrgslaufzeit) erhalten hat. (…)

§ 492 Abs. 2 BGB beinhaltet folgendes:

(2) Der Vertrag muss die für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche enthalten.

Art. 247 § 6 Abs. 1 verweist wiederum auf Art. 247 § 3 Nr.1 -14 EGBGB und andere Normen.

Dieser sog. Kaskadenverweis ist für Verbraucher aber nicht geeignet, den Beginn ihrer Widerrufsfrist eindeutig zu bestimmen.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des EuGH nur für Immobiliardarlehensverträge als missbräuchlich eingestuft und für alle anderen, sog. Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge bejaht, vgl. etwa BGH, Az.: XI ZR 581/18 und Az.: XI ZR 198/19 sowie BGH, Urteil vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und BGH, Urteil vom 27.10.2020 – XI ZR 525/19, wenn der Vertrag auch weitere Unstimmigkeiten enthält und somit insgesamt nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.


2. Was bedeutet das für alle Kreditverträge, die nicht Immobiliardarlehensverträge sind?

Das bedeutet: Sie können ihren Kreditvertrag widerrufen und die Rückabwicklung des Vertrags fordern. Der Widerrufsjoker lebt wieder auf.


3. Für welche Verträge gilt der Widerrufsjoker?

Der Widerrufsjoker ist interessant für:

  • KfZ-Kredite: Unabhängig davon, ob Sie sich einen Diesel oder Benziner angeschafft haben
  • Anschaffungsdarlehen, also Darlehen die der Finanzierung von anderen Sachwerten dienen, z.B. einen Fernseher, PC oder Laptop
  • Sonstige Verbraucherdarlehen

Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

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