Widerruf Autokredit: Rückabwicklung Autokauf und Leasing – Volkswagen, Mercedes Benz, Audi, Seat

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Nachdem sich der Dieselskandal auf eine Vielzahl von Herstellern ausgeweitet hat, Software-Updates mit unklaren Auswirkungen gefordert und sogar Fahrverbote für Dieselfahrzeuge diskutiert werden, stellt sich für viele Autokäufer oder Leasingnehmer von Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, den Fahrzeugkauf möglichst verlustfrei rückabzuwickeln. Nachstehend möchten wir Ihnen eine Übersicht über Ihre Möglichkeiten geben.

Rückabwicklung bei Rücktritt oder als Schadensersatz nur gegen Nutzungsentschädigung

Wer einen Pkw erworben hat und noch innerhalb der Gewährleistungsfrist des Händlers ist, kann möglicherweise wegen Mängeln des Fahrzeugs (z. B. unzulässige Abgasreinigungssysteme) vom Kauf zurücktreten und den Kauf rückabwickeln. Hat der Hersteller über Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht, kommen auch gegen diesen Ansprüche auf Rückabwicklung des Fahrzeugs in Betracht. Bei diesen Ansprüchen hat der Käufer jedoch im Regelfall eine Entschädigung für die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs (sog. Nutzungsentschädigung) zu zahlen.

Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung bei Widerruf des Autokredits?

Für alle Autokäufer oder Leasingnehmer die ab dem 11.06.2010 den Pkw-Kauf oder das Fahrzeug-Leasing durch einen Darlehensvertrag (z. B. mit der Volkswagen Bank, Mercedes-Benz Bank usw.) zur Finanzierung des Fahrzeuges abgeschlossen haben, dürften gute Chancen einer Rückabwicklung des Kaufvertrages durch einen Widerruf des Darlehensvertrages bestehen, wenn die in dem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Darlehensvertrag noch heute widerrufen werden.

Folge des Widerrufs des Darlehensvertrages ist nicht nur die Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch die Rückabwicklung des Autokaufs. Grundsätzlich kann der Kunde also die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos verlangen.

Bei der Frage, ob für die Zeit der Nutzung des Fahrzeuges eine Entschädigung zu leisten ist, müssen Autokäufer oder Leasingnehmer, die ihr Fahrzeug ab dem 13.06.2014 erworben haben, wegen einer gesetzlichen Neuregelung möglicherweise keine Nutzungsentschädigung zahlen. Käufer hätten dann im Rahmen der Rückabwicklung Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises.

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Stiftung Warentest hat über einen Hinweis einer Richterin am Landgericht Berlin berichtet, die davon ausgegangen sein soll, dass nach Widerruf kein Wertersatz für die Pkw-Nutzung zu zahlen sein soll. Bislang gibt es allerdings noch keine Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten.

Nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte ist die Rechtslage insoweit klar, dass nach Widerruf eines nach dem 13.06.2014 geschlossenen Vertrages kein Wertersatz für das gewährte Darlehen (z. B. Zinsen) zu zahlen ist. Bei der Frage ob dies auch für die Nutzung des Pkw gilt, sind die gesetzlichen Regelungen nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte durch ein Gericht nach Sinn und Zweck auslegungsbedürftig, wobei sich durchaus gut vertreten lässt, dass keine Wertersatzpflicht nach Widerruf für die Autonutzung geschuldet ist.

Für wen eignet sich der Weg über den Widerruf der Finanzierung?

Grundsätzlich eignet sich der Widerruf für jeden, der seinen Pkw zurückgeben möchte und einen Darlehensvertrag zur Finanzierung oder Leasingvertrag ab dem 11.06.2010 abgeschlossen hat. Besonders eignet sich der Weg des Widerrufs für Pkw-Besitzer, die wegen der kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler mehr geltend machen können. Wer ab dem 13.06.2014 erworben hat, hat zusätzlich die Chance, keine Nutzungen des Fahrzeuges ersetzen zu müssen.

Autokäufer sollten ihre Möglichkeiten prüfen lassen

Gerne stehen wir Autokäufern für eine Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Übersenden Sie uns unverbindlich Ihren Darlehensvertrag mit Widerrufsbelehrung nebst Kaufvertrag oder Leasingvertrag per E-Mail, Fax oder per Post in Kopie.

Für alle Fragen zum Thema Widerruf von Autokrediten stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertritt Autokäufer bei der Rückabwicklung von Dieselfahrzeugen aus allen in Betracht kommenden Rechtsgründen (z. B. Rücktritt, Schadensersatz oder Widerruf). Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.



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