Widerruf Verbraucherdarlehen und Terminsgebühr für Rechtsanwälte! Es lohnt sich für beide!

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Widerruf Verbraucherdarlehen: Rendite / Nutzungen für Mandanten und Terminsgebühr bei Besprechungen mit der Bank auch ohne Gericht?!

Chance für Bankkunden und Rechtsanwälte ein gutes Geschäft zu machen, auch nach dem 20.06.16.

Verbraucher, die Ihre Chancen nutzen, Ihren Verbraucherkreditvertrag zu widerrufen, bekommen ggf. Nutzungen i.H.v. 5 % auf sämtliche von Ihnen geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen bis zur Ausübung des Widerrufes. Das kann sich bei bereits abgelösten langjährigen Darlehen für die Verbraucher richtig lohnen. Allerdings müssten sogenannte Alt-Verträge (abgeschlossen im Zeitraum zwischen 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010) heute bereits vor dem 22.06.2016 widerrufen worden sein. Wir halten das Gesetz, das bei diesen Verträgen den späteren Widerruf verbietet, für europarechtswidrig bzw. verfassungswidrig. Informieren Sie sich also gerne kostenfrei bei uns über die bestehenden Möglichkeiten auch noch heute wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gegen Ihre Bank vorzugehen.

Gerne übersenden Sie uns Ihren Darlehensvertrag und Widerrufsbelehrung kostenfrei für eine unverbindliche rechtliche Ersteinschätzung an die nebenstehende E-Mail-Adresse.

Bei allen Verbraucher Darlehens-Verträgen, die ab dem 1.09.02 bis 10.06.2010 abgeschlossen wurden, egal ob Immobilien-Darlehen oder PKW; oder sonstiger Konsumenten-Kredit gilt schlichtweg nur eins: Feuer frei.

Also her mit Ihren Darlehensvertrag und Widerrufsbelehrungen. Finden wir Fehler und sehen wir Chancen für ein Vorgehen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein persönliches Angebot für die Rechtsvertretung.

Wir waren für viele Darlehensnehmer erfolgreich tätig und erzielten 4- und 5-stellige Zinsvorteile gemessen an der Restlaufzeit der Darlehen. In wenigen Fällen werden sogar 6-stellige Zinsvorteile erreicht. Warum also nicht testen?

Die Kosten der Rechtsverfolgung müssen aber im Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg stehen. Mancher Mandant bewertet uns nicht positiv, wenn bei 6 T€ 3T€ Anwaltskosten anfallen. Nicht immer gelingt ein großer Wurf. Allerdings können sich z. B. Anwaltskosten i.H.v. 9 T€ dann lohnen, wenn 30T€ Zinsvorteile pro Jahr, für die Restlaufzeit von weiteren 6 Jahre  erwirtschaftet werden.

Nur her mit Ihren Unterlagen. Wir wollen Geld verdienen, Sie wollen Zinsen sparen. Gerne helfen wir dabei. Bei Streitwerten unter 20T€ rechnet sich die gerichtliche Rechtsverfolgung im Regelfall nicht. Wie Ihr Fall liegt erfahren Sie bei uns vor Klageerhebung.

MJH Rechtsanwälte Martin J. Haas Rechtsanwalt: Ein Leben ohne Anwalt ist ein gutes Leben. Der Anwalt ist meist das Kamel, das den Kaufmann durch die Wüste trägt. In den Widerrufsfällen, kann der Anwalt (weil keine Krise und wenn dann Krise für die Banken) häufig helfen. Wer seine Chancen nicht nutzt ist selber schuld. Apropos: Der Anwalt verdient die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch ohne Beteiligung des Gerichts. Voraussetzung ist, dass der Anwalt an Besprechungen mit Bank mitwirkt, die ein Klageverfahren vermeiden (Vorbemerkung 3 Abs. 3 HS. 2 VV RVG).

Die Terminsgebühr hat die Verhandlungs-, Erörterungs- und Beweisgebühr der BRAGO ersetzt. Diese Gebühren hatten Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage vorausgesetzt, was das RVG nicht tut. Einzige Voraussetzung ist: Es muss ein Prozessmandat, also Auftrag zur Klage oder zur Klageabwehr erteilt sein.

Auf der anderen Seite vergleichen sich Banken nicht ordentlich, falls kein Klageentwurf vorliegt. Also ran an den Speck.

Falls die telefonische Besprechung erfolgreich verläuft und das beabsichtigte Gerichtsverfahren dadurch vermieden wird, fällt neben der 1,2 Terminsgebühr die nach Nrn. 3100, 3101 VV RVG eventuell auf 0,8 reduzierte Verfahrensgebühr an. Ist die Klage bereits eingereicht, beträgt die Verfahrensgebühr 1,3. Zusätzlich dürfte nach Nr. 1000 VV RVG eine 1,5 Einigungsgebühr anfallen, da vor Einreichung der Klageschrift über den Einigungsgegenstand (trotz Prozessauftrag) noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Die Gebührensumme beträgt insgesamt 3,5 (1,2 Termins- + 0,8 Verfahrens- + 1,5 Einigungsgebühr).

Wenn Ihr Anwalt gut ist bekommt er viel Geld, wenn er ehrlich war Sie auch. Klingt nach einem guten Deal. Scheiße ist wenn dann eine Rechtsanwalt-Fachangestellte auch noch Reisekosten i.H.lv. 80 Euro beitreiben. Auf die ich selbst verzichtet hätte. Nobody is perfect. Just call me! Wir machen Ihr Leben schöner, wenn wir dürfen, beseitigen Ihre Krise oder realisieren Ihren Anspruch. Ihr Fall ist unsere Herausforderung. Wir haben Konditionen, über welche wir gerne vorab informieren. Sie entscheiden. Wir gewinnen Ihren Fall. Außer Sie haben keine Chancen. Haben Sie aber meistens doch!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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