Widerruf von alten Krediten beschert Verbrauchern Tausende Euro

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Widerruf von alten Verbraucherdarlehen noch Jahre später möglich

Das deutsche Rechtssystem schützt Verbraucher gesondert. So gibt es bei Darlehensverträgen, die Verbraucher schließen, ein besonderes Recht zum Widerruf. Grundsätzlich ist dieses aber auf 14 Tage befristet. Doch tausende Verbraucher in Deutschland sind auch Jahre später noch zum Widerruf berechtigt, weil die Kreditinstitute Fehler bei der Belehrung ihrer Kunden machten. So setzte die Frist bei zahllosen Darlehensverträgen, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden, nicht ein. Der Widerruf ist in diesen Fällen noch immer möglich und stellt für Verbraucher einen großen Vorteil rechtlicher und finanzieller Art dar.

Widerruf statt Vorfälligkeitsentschädigung – Umschuldung und Ersparnis problemlos möglich

Die Berechtigung zum späten, oder auch „ewigen“ Widerruf birgt die Option einer problemlosen Umschuldung. Eine Umschuldung dient dazu, einen alten Kredit gegen einen neuen, wesentlich günstigeren und attraktiveren Kredit auszutauschen. So profitiert der Darlehensnehmer in der Regel häufig von aktuellen Entwicklungen auf dem Finanzmarkt und spart monatlich viel Geld. Gerade jetzt, in Phasen historisch niedriger Zinsen, ist eine Umschuldung so geschickt wie nie zuvor.

Erforderlich für diesen gewieften Tausch ist die Möglichkeit, sich von seinem Altkredit trennen zu können. Stets besteht ein Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung kann die Bank aber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vom Kunden verlangen. Als Ersatz für ausbleibende Zinsen und Gebühren muss der Kunde einen erheblichen Geldbetrag entrichten, um von der Verbindlichkeit des Altkredits frei zu werden.

Beim Widerruf fällt hingegen keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Infolge des Widerrufs wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt, also alles Geleistete wechselseitig zurückgewährt. Der Kunde erhält alle gezahlten Raten und Zinsen in verzinster Form zurück, muss dem Kreditinstitut im Gegenzug die komplette Darlehenssumme erstatten. Danach kann eine Umschuldung vorgenommen werden, wodurch der Verbraucher monatlich viel Geld spart. In der Regel liegt die Ersparnis, die mit dem Widerruf erzielt wird, im fünfstelligen Bereich.

Banken selbst ermöglichten späten Widerruf

Voraussetzung für die Berechtigung zum „ewigen“ Widerruf, die auch Widerrufsjoker genannt wird, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Jeder Verbraucher, der in besagtem Zeitraum vom eigenen Kreditinstitut eine fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung erhalten hat, könnte zu diesem rechtlichen Coup und dessen hoher Ersparnis in der Lage sein. Fehlerhaft ist eine Belehrung, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen des §355 Abs. 2 BGB a.F. widerspricht. Das aus dieser Norm resultierende Deutlichkeitsgebot sieht vor, dass die Belehrung unmissverständlich und über alle relevanten Umstände zu erfolgen hat.

Tausendfach missachteten Banken dieses Gebot jedoch. Unzulässige Zusätze, verwirrende Fußnoten und das Verschweigen von Details sind häufig auftretende Fehler. Der BGH hat durch ständige Rechtsprechung klargestellt, dass der „ewige“ Widerruf in diesen Fällen möglich ist und somit die Position der Verbraucher gestärkt.

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Nichtsdestotrotz ist es zwingend erforderlich, den Darlehensvertrag genauestens zu begutachten. Jeder Fall muss individuell durch juristische Profis beäugt werden. Nur so kann sichergestellt werden, ob das Widerrufsrecht besteht und wie es zielführend genutzt werden sollte. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen möglicherweise Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung des Darlehensvertrages an. Nachdem unsere Anwälte Ihre Lage analysiert haben, erhalten Sie eine fundierte Einschätzung über Ihre Aussichten!

Kein Risiko, keine Verpflichtung – lassen Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ungenutzt und sparen Sie viel Geld!

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