Widerruf von Basisrentenverträgen (Rürup-Renten): BGH stützt Verbraucherrechte
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich zwei wegweisende Entscheidungen veröffentlicht (BGH-Urteil vom 24.01.2024 – IV ZR 306/22 und BGH-Urteil vom 11.10.2023 – IV ZR 41/22), die Verbraucher im Bereich der Altersvorsorge neue Möglichkeiten eröffnen. Es geht um die Möglichkeit des Widerrufs von Basisrentenverträgen (auch „Rürup-Rente genannt) und die damit verbundenen Rechte der Verbraucher.
In den beiden aktuellen Urteilen des BGH wird klargestellt, dass Verbraucher auch im Bereich der Rürup-Renten die Möglichkeit haben, von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die betreffenden Verträge rückabzuwickeln. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung falsch ist und damit keine Widerrufsfrist in Gang gesetzt wurde. Der Vertrag ist dann grundsätzlich zeitlich unbegrenzt widerrufbar. Verträge der Jahre 2008-2010 sind hiervon besonders betroffen. Für die Zeit nach 2010 kann sich jedoch auf Grundlage der tatsächlich genutzten Widerrufsbelehrung ebenfalls ein bestehendes Widerrufsrecht ergeben. Der BGH stützt damit die Rechte der Verbraucher und schafft Klarheit in einem bisher rechtlichen Graubereich.
Grundsätzlich kann so der Rückkaufswert sowie die Rückzahlung der Abschluss- und Vertriebskosten und der Verwaltungskosten (zzgl. Nutzungszinsen) vom Versicherungsunternehmen verlangt werden
Rürup-Renten gelten als eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die insbesondere für Selbstständige und Freiberufler attraktiv ist. Allerdings sind auch diese Verträge nicht vor Fehlern und Intransparenz seitens der Anbieter geschützt. Verbraucher, die sich in der Vergangenheit für eine Rürup-Rente entschieden haben, können nun gegebenenfalls die Möglichkeit des Widerrufs nutzen, um von besseren Konditionen oder Alternativen zu profitieren. Andere Wege aus einem Rürup-Vertrag herauszukommen gibt es nahezu keine.
Es ist ratsam, sich im Falle einer Rürup-Rente von einem spezialisierten Anwalt im Verbraucherrecht beraten zu lassen, um die individuellen Möglichkeiten und Risiken eines Widerrufs zu prüfen. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH stützt die Verbraucherrechte und schafft Transparenz in einem wichtigen Bereich der Altersvorsorge.
Hier weitere Links zum Thema:
- BGH bestätigt Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und Fortbestand des Widerrufsrechts bei einer Generali Rürup-Rente (Aachen Münchener Lebensversicherung) nach Widerruf (BGH-Urteil vom 24.01.2024 – IV ZR 306/22)
- BGH bestätigt Rückabwicklung einer Allianz-Rürup-Rente nach Widerruf (BGH-Urteil vom 11.10.2023 – IV ZR 41/22)
- OLG Köln, Urteil vom 12.05.2023: Widerruf einer Basisrente der HDI-Lebensversicherung
- Widerspruch nicht nur bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung möglich: erfolgreicher Widerspruch und Rückabwicklung auch bei unvollständigen Verbraucherinformationen (OLG Karlsruhe verurteilt Nürnberger Lebensversicherung)
- OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2022: fortbestehendes Widerspruchsrecht bei unvollständigen Verbraucherinformationen
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