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Widerrufsbelehrung: Ihre Ansprüche als Verbraucher!

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Widerrufsbelehrung: Ihre Ansprüche als Verbraucher!

Experten-Autor dieses Themas

Wann kommt ein Widerruf infrage?

Wer kennt das nicht: Ob man durch die Stadt bummelt oder zum Einkaufen möchte – fast überall werden Dinge angepriesen. Hier ist ein Stand mit „besonders wirksamer Creme“ aufgebaut, da soll ein Tier mit einem Spenden-Abo gerettet werden, dort wird Strom scheinbar besonders günstig angeboten. Auch Stände, die Weinproben mit angestrebtem Weinverkauf – den die Proben oft ungemein erleichtern – anbieten, sind keine Seltenheit. In der einen oder anderen Situation lassen wir uns tatsächlich Verträge „aufschwatzen“, die wir im Nachhinein bereuen. Auch von Vertretern lassen sich immer noch einige zum Kauf eines Staubsaugers oder eines Küchengerätes hinreißen – oft auch als sogenannte „Haustürgeschäfte“ bezeichnet –, zum Teil verständlich, sind diese Verkäufer doch eigens dafür geschult worden. 

Aber keine Sorge. Sie können viele Einkäufe und Verträge wieder rückgängig machen. Wenn Sie außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Internet – oft auch Bestellungen aus dem Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop – oder am Telefon Verträge abschließen, haben Sie (siehe auch § 355 und § 356 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) das Recht, diese zu widerrufen. Dafür gibt es Fristen. Die Widerrufsfrist bei bestellten Waren beträgt grundsätzlich 14 Tage nach dem Erhalt der Ware.

Bei Teillieferungen, wie es bei Möbeln oft der Fall ist, beginnt die Frist erst mit der Lieferung des letzten Teils, also mit der letzten Lieferung. Bei Abos wie beispielsweise Zeitungen beginnt die Frist mit dem Erhalt der ersten Zeitung. Wenn Sie einen Vertrag über Strom, Gas oder Telefon außerhalb von Geschäftsräumen, im Internet oder am Telefon abgeschlossen haben, beginnt die Frist bei Abschluss des Vertrages.

Wichtig: Der gesetzliche Widerruf setzt voraus, dass Sie als Privatperson und Ihr Vertragspartner gewerblich gehandelt haben – das sogenannte Verbrauchergeschäft. Der Händler/Verkäufer muss Sie über Ihr Widerrufsrecht informieren. Macht er das nicht oder erst verspätet, beginnt die 14-tägige Frist auch erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer/Händler Sie informiert hat. Sie müssen Ihren Widerruf in jedem Fall klar äußern. Am besten machen Sie das zu Beweiszwecken per E-Mail und vielleicht auch noch per Einschreiben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Begründen müssen Sie Ihren Widerruf nicht. 


Widerruf Muster


Absender: 

(Ihr Name 

Ihre Anschrift)              Datum: 


An: 

(Name und Anschrift des Unternehmens)

Widerruf meines Vertrages/meiner Bestellung (genaue Bezeichnung, um was für einen Vertrag/eine Bestellung es sich handelt) 

Kundennummer/Bestellnummer: 

Vertrag/Bestellung vom (Bestelldatum oder Kaufdatum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe fristgerecht den von mir am … (Datum) abgeschlossenen …Vertrag. Ich bitte um eine kurzfristige Bestätigung meines Widerrufs.

Gleichzeitig widerrufe ich gemäß Art. 7 Absatz 3, S. 1 DSGVO vorsorglich meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, sofern diese wirksam erteilt wurde, und bitte um Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 b DSGVO.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Unterschrift 


Widerrufsbelehrung Makler

Auch bei der Online-Suche oder bei telefonischen Fragen Ihrerseits – auch hier wieder außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Internet oder am Telefon – zu einer Immobilie, die Sie interessant finden – und dem damit verbundenen Interesse an Exposés oder einer genaueren Beschreibung des Objektes –, geht es um Widerrufsansprüche, denn juristisch gesehen besteht ab diesem Zeitpunkt schon ein Maklervertrag, auch wenn dafür natürlich keine Kosten anfallen. Für alle Anfragen zu Immobilien, die mit einer Käuferprovision angeboten werden, gilt, dass der Interessent vor Tätigkeit des Maklers – also auch vor dem Zusenden des Exposés oder der Besichtigung der Immobilie – über die Widerrufsmöglichkeit belehrt werden muss. Anderenfalls kann der Makler auch noch nach dem Kauf seine Provision verlieren. Die Widerrufsfrist bei Maklerverträgen beträgt 14 Tage.

Widerrufsbelehrungs-Generator

Mit einem Generator für Widerrufsbelehrungen können rechtssichere Widerrufsbelehrungen unkompliziert und kostenlos bis preiswert selbst erstellt und genutzt werden. Zu finden sind diese Generatoren zahlreich im Internet. Es gibt auch viele Rechtsanwaltskanzleien, die diese kostenlos anbieten.

Interessant sind Widerrufsbelehrungs-Generatoren nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für junge oder kleinere Unternehmen. Es werden damit Kosten für Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte gespart und man ist rechtlich trotzdem abgesichert. Schon während Sie das Formular online ausfüllen, erhalten Sie zahlreiche Hinweise und Tipps, wie beispielsweise zu den Fristen, die beachtet werden müssen, und zu deren Berechnung. Es wird also eine individuelle Widerrufsbelehrung oder -erklärung mit Ihren Angaben generiert. Das erstellte Dokument müssen Sie Ihrem Vertragspartner danach nur noch zuschicken.

Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Auch bei Abschluss eines Darlehens mit einem Kreditinstitut müssen Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Werden Sie nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt, können Sie als Darlehensnehmer ohne zeitliche Begrenzung Ihr Darlehen widerrufen und es rückabwickeln lassen, bis Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Damit bieten sich beispielsweise Möglichkeiten der zinsgünstigen Umschuldung ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Wichtige Urteile: Autokredit nach Jahren widerrufbar!

Für einige Verbraucher dürfte das aktuelle Urteil des Landgerichts Hannover vom 25. August 2022 (Az. 3 O 183/20) sehr interessant sein. Im vorliegenden Fall klagte eine Kundin eines automobilen Finanzdienstleisters. Den Widerruf begründeten die Rechtsanwälte der Kundin mit Fehlern in den Vertragsunterlagen, vor allem dem Fehlen von notwendigen Pflichtangaben. Das Landgericht entschied zugunsten der Kundin, der Widerruf habe auch mehr als drei Jahre nach Vertragsschluss wirksam erklärt werden können.

Die Gerichte – vor allem der Europäische Gerichtshof (EuGH) – haben die Rechte der Verbraucher dahingehend zunehmend gestärkt. So könnten Urteile wie dieses vom 09.09.2021 (Az.: C33/20, C155/20 und C187/20) durchaus auch finanziell lohnenswert für Verbraucher werden. Denn so einige allgemeine Darlehen für Verbraucher, die nach dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, enthalten keine rechtlich einwandfreien Formulierungen. Nach Urteil und Ansicht des EuGH können die Verbraucher also ihre Verträge auch noch nach Jahren dahingehend prüfen und widerrufen.

Ein häufig vorkommender Mangel und Fehler in den Kreditverträgen ist, dass verschiedene Pflichtangaben wie die Angaben zu den Verzugszinsen nicht ausreichend ausformuliert und dargestellt sind. Der Verzugszins darf nicht nur pauschal mit dem oft üblichen Wortlaut „fünf Prozent über dem Basiszinssatz“ angegeben werden, sondern es muss im Vertrag ganz konkret die Berechnung der Zinsen aufgeführt werden. Andere Mängel können unzureichende Angaben bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung sein.

Viele Gerichte sind mittlerweile der Rechtsprechung des EuGH gefolgt. In diesen Fällen von Finanzierungskrediten für einen Autokauf beispielsweise bedeutet das, dass der Vertrag widerrufen und der Autokauf rückabgewickelt wird. Der Verbraucher übergibt dabei das erworbene Fahrzeug an die kreditgebende Bank und erhält dafür seine geleisteten Zahlungen zurück. Möglicherweise fällt eine Nutzungsengschädigung an, je nachdem, wie stark das Auto beansprucht wurde. Das Widerrufsrecht im Auge zu behalten, lohnt sich also in jedem Fall. 

Foto(s): ©Adobe Stock/nmann77

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