Widerrufsjoker für viele Verbraucher noch immer existent

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Widerrufsjoker begünstigt tausende Verbraucher

Der Widerrufsjoker ist immer noch existent. Gemeint mit dem Begriff Widerrufsjoker ist das Recht, den eigenen Darlehensvertrag auch Jahre später widerrufen zu können. Tausende Verbraucher in Deutschland könnten dieses Recht innehaben. Voraussetzung für diesen rechtlichen Vorteil gegenüber der Bank ist, im Zeitraum zwischen 2010 und 2016 bei Abschluss eines Kredits fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt worden zu sein. In diesen Fällen setzte von Rechts wegen die Frist zum Widerruf nie ein – de facto sind jene Verträge mit einer fehlerhaften Belehrung „ewig“ widerrufbar.

Noch bis Juni 2016 war der Widerrufsjoker für wesentlich mehr Verbraucher eine Option. Eine Gesetzesänderung vom 1. April 2016 ließ das Recht auf späten Widerruf aber für viele Kunden von Kreditinstituten erlöschen. Nichtsdestotrotz sind die meisten derjenigen, die zwischen 2010 und Frühjahr 2016 einen Kredit aufgenommen haben, unverhofft zum Widerrufsjoker berechtigt.

Fünfstellige Ersparnis durch Widerrufsjoker möglich

Mit dem Widerrufsjoker gehen einige Vorteile rechtlicher und auch finanzieller Art einher. Denn ein später Widerruf des eigenen Darlehensvertrages kann sich auszahlen. Probates Mittel, um die aktuellen Vorzüge auf dem Finanzmarkt auszunutzen, ist eine Umschuldung. Alte Darlehen sind im Vergleich zu den heutigen wesentlich teurer. Um von den niedrigen Zinsen in 2016 zu profitieren, tauscht man den Altkredit gegen ein neues Darlehen ein und spart monatlich viel Geld.

Doch nicht immer ist es so einfach. Die Trennung vom alten Darlehensvertrag kann zum einen mittels Kündigung erfolgen. Hierbei darf das Kreditinstitut aber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist eine Ausgleichszahlung für die ausbleibenden Zinsen und Gebühren, die die Bank aufgrund des vorzeitigen Ausstiegs nicht einnimmt. Diese macht regelmäßig einen nicht unerheblichen Geldbetrag aus, sodass sich eine Umschuldung durch Kündigung nur selten lohnt.

Eine weitere Option ist der Widerrufsjoker. Erklärt man (Jahre später) den Widerruf, wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Unter Zurückgewährung der Darlehenssumme erhält man alle gezahlten Raten und Zinsen (in verzinster Form) von der Bank erstattet. Um die alte Schuld zu begleichen, dient nun das neue, enorm günstige Darlehen – die Umschuldung ist perfekt. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung kann vom Zinstief profitiert werden. Verbraucher haben durch richtige Anwendung des Widerrufsjokers regelmäßig fünfstellige Geldbeträge gespart.

Banken ermöglichten Widerrufsjoker durch Missachtung des Gesetzes

Diesem geschickten Schachzug mit hoher Ersparnis, dem Widerrufsjoker, wird der Erhalt einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorausgesetzt. Fehlerhaft ist eine Widerrufsbelehrung, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen des §355 Abs. 2 BGB a.F. nicht entspricht. Danach muss ein Verbraucher vom Kreditinstitut bei Abschluss eines Darlehensvertrages in vollem Umfang über das Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt werden. Das impliziert auch Details wie den Fristbeginn oder Formerfordernisse. In den Widerrufsbelehrungen diverser Banken fanden sich jedoch erhebliche Ungenauigkeiten, die der BGH bereits als Fehler ausgemacht hat. Der Widerrufsjoker ist demnach in einer Vielzahl von Fällen durch die Banken ermöglicht worden. Diese müssen nun auch die Konsequenzen tragen – und den Verbrauchern diesen attraktiven Vorteil einräumen.

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