Widerrufsjoker: Rechtsschutzversicherer steigen aus, Widerruf noch jetzt erklären!

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Widerruft ein Verbraucher das mit der Bank geschlossene Darlehen und erkennt die Bank den Widerruf nicht an, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein gegenwärtiger Rechtsverstoß vor. Der Rechtsverstoß liegt dann darin, dass die Bank den Widerruf ignoriert oder zurückweist, so die Richter. Es kommt daher für die Verbraucher nicht darauf an, wann der Darlehensvertrag geschlossen wurde, sondern wann der Widerruf erklärt wurde. Wurde das Darlehen dann für den Kauf eines selbstgenutzten Bestandsbaus verwendet, greifen die meisten Rechtsschutzversicherungen. Wurde das Darlehen für einen Neubau oder eine vermietete Immobilie verwendet, dürfte dies nur bei älteren Rechtsschutzversicherungen der Fall sein.

Das ist soweit geklärt. Aber: Die Rechtsschutzversicherer wollen offenbar auch Versicherungsnehmer, deren Darlehenswiderruf bisher versichert gewesen wäre, neuerdings im Regen stehen lassen. Die ARAG hat in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ab der Generation 2015/10 folgenden Passus eingebaut (dort § 4 III b):

„In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: (…) Sie haben vor Beginn des Versicherungsschutzes einen Darlehens- oder Versicherungsvertrag geschlossen und üben ein Widerrufs- oder Widerspruchsrecht aus mit der Begründung, bei Abschluss des Darlehens- oder Versicherungsvertrags über das Widerrufs- oder Widerspruchsrecht gar nicht oder nur mangelhaft aufgeklart bzw. belehrt worden zu sein. Dies gilt auch dann, wenn Widerruf oder Widerspruch nach Abschluss des Rechtsschutzvertrages erfolgen.“

Damit ist kein Widerruf mehr versichert.

Ob der Passus wirksam ist, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Die Tatsache, dass die Rechtsschutzversicherer ihre Bedingungen zunehmend anpassen, wird aber zweifellos zu einem Problem für Verbraucher, die mit dem Widerruf zögern. Erklären diese den Widerruf, nachdem die Bedingungen zu ihrem Nachteil verändert wurden, ist es zu spät; sie müssen dann das Risiko eines etwaigen Prozesses gegen die Bank, die den Widerruf nicht anerkennen will, selbst tragen. Deshalb ist allen Verbrauchern, die den Widerruf erklären wollen, zu raten, dies jetzt zu tun.

Sollte die Rechtsschutzversicherung nicht greifen, aus welchem Grund auch immer, gibt es zwar andere Lösungen, das Kostenrisiko auszuschalten, beispielsweise die Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer. Der Autor arbeitet erfolgreich mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Allerdings prüfen diese Finanzierer jeden Fall sehr genau und sind auch erst ab einem bestimmten Streitwert interessiert.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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