Widerrufsrecht bei im Internet gebuchten Reisen

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Neben der klassischen Buchung im Reisebüro wird eine Vielzahl von Reisen im Internet gebucht.

Es stellt sich daher immer wieder die Frage, ob auch bei Reisen das 14-tägige Widerrufsrecht gilt, wie wir es von dem Online-Einkauf häufig kennen. Ziel dieses Widerrufsrechts im Online-Handel ist es, dem Käufer, der ja die Ware nicht wie im Ladengeschäft in die Hand nehmen und prüfen oder die Kleidung anziehen kann, die Möglichkeit zu geben, die Ware in Ruhe zu prüfen, um ggf. die Kaufentscheidung zu korrigieren.

Aber gilt diese Zielsetzung auch für die Reisebuchung im Internet? Diese Frage muss man mit einem „Nein“ beantworten.

Der Gesetzgeber hat in den Vorschriften für sogenannten Fernabsatzverträge, unter die auch Verträge fallen, die im Internet geschlossen werden, in § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausdrücklich geregelt, dass Widerrufsrechte nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung“ bestehen. Voraussetzung ist insoweit, dass der entsprechende Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind damit im Internet geschlossene Verträge über Pauschalreisen, zu denen verschiedene Reiseleistungen, wie beispielsweise die Beförderung, die Unterkunft und die Verpflegung gehören. Diese Ausnahme wird rechtlich damit begründet, dass über die Regelungen zum Reisevertrag (§ 651a ff. BGB) Verbraucher bereits hinreichend geschützt werden.

Wird also seitens des Vertragspartners kein freiwilliges Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt, bleibt für den Kunden nur die meist kostspielige Stornierung oder auch ein mögliches Umbuchen auf ein anderes Reiseziel.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Reise oder möchten Sie den Vertrag stornieren oder umbuchen? Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen.

Jörg Schwede

Rechtsanwalt


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