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Lebensversicherung widerrufen: So fordern Sie Ihre Beiträge zurück!

  • 3 Minuten Lesezeit
Lebensversicherung widerrufen: So fordern Sie Ihre Beiträge zurück!

Ein Gefühl von Sicherheit – das hatten viele Menschen in der Vergangenheit beim Abschluss einer Lebensversicherung. Immerhin glaubten sie, für sich selbst und für die Familie gut vorgesorgt zu haben. Das böse Erwachen kommt, wenn man den Vertrag kündigen möchte – denn das kostet in der Regel viel Geld. Günstiger geht es mit dem sogenannten Widerrufsjoker. Erfahren Sie hier mehr! 

Die wichtigsten Fakten

  • Rückabwicklung: Lebensversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, können u. U. rückabgewickelt werden.
  • Grund: Häufig hat der Versicherer nicht richtig über das Widerrufsrecht informiert.
  • Widerruf: Ist dieser erfolgreich, erhalten Versicherte eingezahlte Beiträge und ggf. Zinsen zurück.
  • Kündigung: Auch bei bereits gekündigten Verträgen ist eine Rückabwicklung möglich.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie den Vertrag von einem Rechtsanwalt auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen.
  2. Lassen Sie die finanziellen Folgen des Widerrufs berechnen und bewerten.
  3. Legen Sie Widerruf ein.
  4. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn das Versicherungsunternehmen den Widerruf nicht akzeptiert. 

Für welche Verträge ist eine Rückabwicklung möglich?

Viele Bürger in Deutschland haben eine Lebensversicherung, jährlich sinkt allerdings wegen der dauerhaft niedrigen Zinsen deren Renditen. Die einst sehr beliebte Form der Altersvorsorge ist für viele nicht mehr lukrativ. Wie wird man seine Lebensversicherung los, ohne Geld zu verlieren?

In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Widerruf alter Verträge durch den Versicherungsnehmer möglich ist. Grundlage ist, dass bei Abschluss der Versicherung oft gar nicht oder fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Infolgedessen läuft keine Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht besteht deshalb noch. Dies gilt auch für bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge.

Die Besonderheit liegt im Zustandekommen des Versicherungsvertrages: Diese Verträge galten als abgeschlossen, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer

zusandte, nachdem der Kunde den Antrag gestellt hatte. 

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Allerdings beginnt sie erst, wenn dem Versicherungsnehmer alle Vertragsunterlagen vollständig vorliegen. Zudem muss der Versicherte ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht, den Beginn der Widerrufsfrist und deren Dauer informiert worden sein. Da diese Widerrufsbelehrung bei besagten Lebensversicherungen zum größten Teil nicht oder nicht ordentlich erfolgte, lief keine Widerrufsfrist. Deshalb hat der Versicherte ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht.

Nach einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als 60 Prozent der Widerrufsbelehrungen aus dieser Zeit fehlerhaft und damit unwirksam.

Was erhalten Versicherungsnehmer zurück?

Nach einem erfolgreichen Widerruf erhalten Kunden ihre eingezahlten Beiträge zurück. Zudem können sie Nutzungsersatz in Form von Zinsen verlangen, denn der Versicherer hat mit den Beiträgen aus ihrer Versicherung Kapital erwirtschaftet. Verlangen sie Nutzungsersatz, müssen Versicherungsnehmer allerdings beweisen, dass diese Kapitalnutzung durch den Versicherer auch wirklich stattgefunden hat.

Findet eine Rückabwicklung statt, darf der Versicherer unter Umständen bestimmte Abzüge vornehmen. Hierzu gehören der Rückkaufswert, Risikoanteile, Steuern und Fondsverluste. Nicht abziehen darf er Abschlusskosten, Verwaltungskosten und den Ratenzahlungszuschlag.

Anzahl der Lebensversicherungsverträge
Quelle: Anzahl der Lebensversicherungsverträge (Quelle: Statista Research Department, 2019)

Checkliste: Wie geht man richtig vor?

  • Lassen Sie den Vertrag von einem Rechtsanwalt auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen.
  • Lassen Sie die Rückabwicklung berechnen und bewerten.
  • Erklären Sie den Widerruf.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn das Versicherungsunternehmen den Widerruf nicht akzeptiert.

Zudem sollten Sie ggf. folgende Unterlagen vorliegen haben:

  • Versicherungsantrag
  • Versicherungsschein
  • Versicherungsbedingungen
  • Verbraucherinformationen
  • Standmitteilungen
  • Abrechnungsschreiben (bei Beendigung)
Foto(s): ©AdobeStock/photocrew

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