Wie lange darf ein Umgangsverfahren dauern? (BVerfG vom 06.09.2019 – 1 BvR 1763/18)

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer wieder werde ich in Umgangsverfahren, in denen es um die Verweigerung von Umgangsrechten geht, mit der Situation konfrontiert, dass solche Verfahren sehr lange dauern.

Hierdurch kann eine Situation geschaffen werden, die im Verlauf des Verfahrens dessen Ausgang bereits im Vorfeld bestimmt. Denn umso länger der Umgang ausgesetzt bleibt, desto unwahrscheinlicher wird es, dass der Umgang durchsetzt werden kann. Deshalb ist es unbedingt anzuraten, bei einem verweigerten Umgang sofort rechtliche Schritte einzuleiten.

Danach liegt es nicht nur in der Hand des Familiengerichts, schnell zu handeln, was nicht immer der Fall ist, sondern auch in der Hand des betroffenen Elternteils.

Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass weder verfassungsrechtliche noch menschenrechtliche Gewährleistungen, generell in Umgangssachen eine Pflicht zu „maximaler Verfahrensbeschleunigung“ zugrunde zu legen ist (BVerfG vom 06.09.2019 – 1 BvR 1763/18). Dies bedeutet für die Praxis, dass in einem solchen Verfahren immer das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Dieses darf auch in den Fällen der sogenannten ertrotzten Kontinuität durch dauerhaft verweigerten Umgang oder der mutwilligen Verzögerung des Verfahrens durch einzelne Verfahrensbeteiligte nicht auf einem Altar vermeintlicher Gerechtigkeitserwägungen geopfert werden, um ein Fehlverhalten zu sanktionieren.

Dies mag für einen betroffenen Elternteil schwer verständlich sein, aber es ist aus Sicht des Kindes die einzig richtige Herangehensweise.

Will man hier dennoch einen möglichen Verfahrensverstoß rügen, reicht es nicht aus, die Gefahr der Entfremdung pauschal zu behaupten, sondern es sind die konkreten Umstände des Einzelfalls darzulegen und zwar so früh wie möglich.

Gerne berate ich Sie zu Fragen des Umgangs und der Möglichkeit, einen Umgang auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchzusetzen.

Ein Rechtstipp der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle Stuttgart Referat Familienrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Scholz

Beiträge zum Thema