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Wie man in Serbien Geschäfte macht – Unternehmensgründung in Serbien (Teil 3/3)

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Die Zweigniederlassung einer Gesellschaft ist ein separater Organisationsteil, durch den die Muttergesellschaft ihre Geschäftstätigkeit gemäß Gesetz ausübt.

Die Zweigniederlassung ist keine juristische Person und in Rechtsgeschäften tritt sie im Namen und für die Rechnung der Muttergesellschaft auf, die unbeschränkt für die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haftet, die im Rahmen der Tätigkeiten ihrer Zweigniederlassung entstehen. Die Zweigniederlassung wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bzw. der Partner oder Komplementäre gegründet, wenn im Gründungsvertrag (Gesellschaftsvertrag) oder in der Satzung nicht etwas anderes geregelt ist.

Für die Registrierung der Gründung von einer Zweigniederlassung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

  • Einheitliche Registeranmeldung für die Gründung von juristischen Personen und anderen Organisationsformen und für die Eintragung in das einheitliche Steuerzahlerregister,
  • Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung,
  • Unterschrift des Vertreters der Zweigniederlassung, beglaubigt durch die zuständige Beglaubigungsstelle, falls diese Person nicht der registrierte Vertreter der Muttergesellschaft ist,
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr.

Die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist ein separater Organisationsteil, durch den die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit gemäß Gesetz in der Republik Serbien ausübt.

Die Zweigniederlassung wird durch Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung des zuständigen ausländischen Unternehmens gegründet. Die Zweigniederlassung hat ihre eigene Kernaktivität, kann aber auch andere Tätigkeiten, die gesetzlich nicht verboten sind, ausüben, unabhängig davon, ob der Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung das vorsieht. Die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist keine juristische Person, wird aber bezüglich Steuerpflichten als resident betrachtet.

Für die Registrierung der Gründung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

  • Einheitliche Registeranmeldung für die Gründung von juristischen Personen und anderen Organisationsformen und für die Eintragung in das einheitliche Steuerzahlerregister,
  • Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung,
  • Auszug aus dem Register, in dem diese Gesellschaft angemeldet ist, mit einer Übersetzung, die von einem Gerichtsdolmetscher beglaubigt ist,
  • Nachweis über die Kontonummern, durch welche die Gesellschaft ihre Geschäfte abwickelt,
  • Unterschrift des Vertreters der Zweigniederlassung, beglaubigt durch die zuständige Beglaubigungsstelle,
  • Beglaubigte Erklärung der ermächtigten Person der ausländischen Gesellschaft über die Übernahme der Haftung für alle Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Tätigkeit der Zweigniederlassung entstehen, mit der Übersetzung der Erklärung, beglaubigt von einem Gerichtsdolmetscher,
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr.

Eine Genossenschaft ist eine Form der Organisation von natürlichen Personen, in denen diese auf genossenschaftlichen Prinzipien der Freiwilligkeit, Solidarität, Demokratie und wirtschaftlicher Teilhabe, gleicher Verwaltungsrechte, Unabhängigkeit, genossenschaftliche Ausbildung und Zusammenarbeit mit anderen Genossenschaften ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen verwirklichen.

Genossenschaften werden sowohl als landwirtschaftliche gegründet – als allgemeine oder spezialisierte (für Getreide, Obst und Wein, Viehzucht, Bienenzucht, Kunsthandwerk usw.) in Übereinstimmung mit dem Gesetz – als auch als Wohn-, Verbraucher-, Handels- und, Gesundheitsgenossenschaften sowie Genossenschaften für Produktion, Warentransport und Bereitstellung von Dienstleistungen.

Für die Eintragung ins Handelsregister müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

  • Einheitliche Registeranmeldung für die Gründung von juristischen Personen und anderen Organisationsformen und für die Eintragung in das einheitliche Steuerzahlerregister,
  • Gründungsvertrag mit beglaubigten Unterschriften der Gründer,
  • Nachweis über die Identität der Mitglieder – Kopie des Personalausweises oder des Passes bzw. Auszug aus dem zuständigen Unternehmensregister, falls der Gründer eine juristische Person ist, die nicht bei der Serbischen Agentur für Wirtschaftsregister eingetragen ist,
  • Protokoll der Gründungsversammlung,
  • Regeln der Genossenschaft,
  • Buch der Genossenschaftsmitglieder (nur für Genossenschaften mit Mitgliedsbeitrag),
  • Bestätigung der Bank über die Einzahlung der Bareinlage bzw. Vereinbarung zwischen den Mitgliedern über die Bewertung der Sacheinlage, oder die eigentliche Bewertung der Sacheinlage, falls die Einlage in die Genossenschaft eingetragen wird (nur für Genossenschaften mit Einlagen),
  • Beschluss über die Ernennung des Präsidenten und der Mitglieder des Vorstands,
  • Beschluss über die Ernennung des Präsidenten und der Mitglieder des Aufsichtsrates,
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung und Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung und Veröffentlichung der Gründungsurkunde und der Genossenschaft Regelungen.

Genossenschaftsverbände sind unabhängige und professionelle Organisationen, die gegründet wurden, um Kooperationsmaßnahmen zu fördern und ihre gemeinsamen Interessen zu schützen.

Genossenschaftsverbände werden nach Art von Genossenschaften und für ein bestimmtes Gebiet gegründet.

Für die Eintragung ins Handelsregister müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

  • Einheitliche Registeranmeldung für die Gründung von juristischen Personen und anderen Organisationsformen und für die Eintragung in das einheitliche Steuerzahlerregister,
  • Gründungsvertrag,
  • Regeln des Genossenschaftsverbandes,
  • Beschluss über die Ernennung des Verbands-Präsidenten oder anderer Vertreter, falls diese nicht in dem Vertrag ernannt sind,
  • Beschluss über die Ernennung der Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates,
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung und Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Registrierung und Veröffentlichung der Gründungsurkunde und Regelungen.

Rechtsanwalt Damir Petrović

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