Wie schützt man die Rechte des Käufers nach dem Kauf eines LSEK krankem Haustier?

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Wenn Sie sich freuen, ein Haustier von LSEK zu kaufen, und es dann ein paar Tage später offensichtliche Anzeichen von Krankheit zeigt, kann sich diese Freude sehr wohl in die Qual des Betrugs verwandeln. Deshalb rate ich jedem potenziellen Tierkäufer, sich genau zu informieren und vom Verkäufer eine vollständige Dokumentation des Gesundheitszustands des Tieres zu verlangen. Darüber hinaus können wir uns bei derartigen Problemen zur Wahrung unserer gesetzlichen Rechte und Interessen auf die einschlägigen Bestimmungen des Kaufvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berufen.

Die rechtliche Stellung von Haustieren als „Sache“


Laut den gesetzlichen Vorschriften haben Haustiere den Status einer „Sache“ im rechtlichen Sinne. Der Kauf von Haustieren wird daher als Teil eines Kaufvertrags betrachtet. Gemäß § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden Tiere rechtlich als Sachen angesehen, jedoch betont das Gesetz auch, dass sie keine gewöhnlichen Sachen sind und es besondere Bestimmungen zum Schutz ihres Wohlergehens gibt. Deshalb gelten beim Kauf von Haustieren die Bestimmungen des Kaufrechts für Sachen, in Verbindung mit den besonderen Regelungen des Tierschutzrechts.


Anwendungsbereich des Kaufvertrags


Gemäß § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags Anspruch auf ein einwandfreies Haustier. Wenn das gekaufte Haustier an einer verborgenen Krankheit oder anderen Problemen leidet, kann dies als Nichterfüllung oder Mangel des Vertrags betrachtet werden.Der Verkäufer ist verpflichtet, ein gesundes Haustier zu liefern, es sei denn, es wurde ausdrücklich im Vertrag angegeben und vom Käufer akzeptiert, dass das Tier gesundheitliche Probleme hat.


Definition und Feststellung von Mangel


Gemäß § 434 BGB liegt ein Mangel vor, wenn das Haustier bei der Übergabe krank oder mit verborgenen gesundheitlichen Problemen behaftet ist. Der Begriff „Mangel“ bezieht sich nicht nur auf offensichtliche Krankheiten, sondern umfasst auch genetische Defekte, Erbkrankheiten oder vom Verkäufer vorsätzlich verschwiegene gesundheitliche Probleme.

In solchen Fällen muss der Käufer Beweise vorlegen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Übliche Beweise sind tierärztliche Untersuchungsberichte, Untersuchungsergebnisse sowie die Krankengeschichte des Haustiers. Wenn der Verkäufer den Gesundheitszustand des Tieres bestreitet, kann der Käufer durch Hinzuziehung eines Sachverständigen oder eines vom Gericht bestellten Tierarztes eine Begutachtung veranlassen.


Rechte des Käufers


Wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, kann der Käufer gemäß § 437 BGB folgende Rechte geltend machen:

1. Nacherfüllung

Der Käufer kann vom Verkäufer verlangen, den Mangel zu beheben, also das Haustier behandeln zu lassen. Im Kontext des Haustierkaufs bedeutet Nachbesserung in der Regel, dass der Verkäufer die Behandlungskosten des Tieres übernimmt. Wenn das gesundheitliche Problem des Haustiers durch eine Behandlung behoben werden kann, hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Zahlung der Behandlungskosten oder die Organisation der notwendigen Behandlung zu verlangen.


2. Rücktritt

In einigen schwerwiegenden Fällen kann der Käufer den Rücktritt und die Rückgabe der Ware verlangen. Wenn die gesundheitlichen Probleme des Haustiers nicht behoben werden können oder die Behandlungskosten zu hoch sind, hat der Käufer das Recht, das Haustier zurückzugeben und eine volle Rückerstattung zu verlangen. Es ist wichtig zu beachten, dass das deutsche Recht vorschreibt, dass der Käufer den Rücktritt innerhalb einer angemessenen Frist geltend machen muss.


3. Minderung

Wenn der Käufer das Haustier nicht zurückgeben möchte, jedoch gesundheitliche Probleme vorliegen, hat er das Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Höhe der Minderung orientiert sich normalerweise am Gesundheitszustand des Tieres und den Behandlungskosten.


4. Schadensersatz

Wenn der Verkäufer die gesundheitlichen Probleme des Haustiers beim Verkauf vorsätzlich verschwiegen hat oder die Rechte des Käufers anderweitig verletzt wurden, kann der Käufer gemäß § 280 BGB Schadensersatz fordern. Der Schadensersatz kann die Behandlungskosten, Fahrtkosten, Schmerzensgeld und weitere Posten umfassen.


Gewährleistungsfrist und Verjährung


Das deutsche Recht legt klare Regelungen zur Gewährleistung beim Kauf von Haustieren fest. Gemäß § 438 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist beim Haustierkauf ein Jahr. Wenn innerhalb dieser Frist gesundheitliche Probleme des Haustiers bekannt werden, kann der Käufer seine Rechte aus dem Vertrag geltend machen. Falls der Verkäufer die gesundheitlichen Probleme des Haustiers vorsätzlich verschwiegen hat, kann der Käufer gemäß § 195 BGB innerhalb von drei Jahren Klage erheben.

Der Käufer sollte den Verkäufer nach Feststellung eines Problems unverzüglich informieren und Kommunikationsnachweise aufbewahren. Gemäß § 377 BGB hat der Käufer die Pflicht, den Verkäufer bei Entdeckung gesundheitlicher Probleme des Tieres sofort zu informieren, andernfalls kann das Recht auf Reklamation verloren gehen.


Schutz der Rechte in besonderen Fällen


In einigen Fällen kann der Käufer feststellen, dass das Haustier an genetischen oder erblichen Krankheiten leidet. Diese Probleme sind oft komplexer, da sie nicht sofort sichtbar sind. Bei genetischen oder erblichen Krankheiten hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Übernahme der Behandlungskosten oder eine anderweitige Entschädigung zu verlangen. Wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Verkäufer beim Verkauf von diesen Problemen wusste, ohne den Käufer darüber zu informieren, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


Unterschiede zwischen Privatverkäufen und Käufen im Zoofachhandel


Haustiere können entweder von Privatpersonen oder aus Zoofachgeschäften gekauft werden. Bei Privatverkäufen hat der Käufer möglicherweise keine ausdrückliche vertragliche Garantie, was die rechtlichen Ansprüche einschränken kann. Trotzdem müssen auch Privatverkäufer die Vertragsbedingungen und gesetzlichen Bestimmungen einhalten und dürfen keine gesundheitlichen Probleme des Tieres vorsätzlich verschweigen. Beim Kauf aus einem Zoofachgeschäft genießen Verbraucher einen umfassenderen Schutz, da Zoofachgeschäfte als gewerbliche Verkäufer eine höhere rechtliche Verantwortung tragen.


Gesundheitsgarantieklausel im Kaufvertrag


Es wird empfohlen, dass der Käufer vor dem Kauf eines Haustiers die Gesundheitsgarantien im Kaufvertrag sorgfältig liest. Viele Haustierkaufverträge enthalten Garantien hinsichtlich des Gesundheitszustands des Tieres. Wenn der Verkäufer im Vertrag ausdrücklich bestätigt, dass das Tier gesund ist und der Käufer nach dem Kauf gesundheitliche Probleme feststellt, bietet dies dem Käufer eine solide Grundlage zur Geltendmachung seiner Ansprüche.

Der Käufer kann auch verlangen, dass der Vertrag klare gesundheitliche Garantien enthält, z. B. dass der Verkäufer bei Auftreten bestimmter Krankheiten nach dem Kauf verantwortlich ist. Dies erhöht den rechtlichen Schutz des Käufers und erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen im Problemfall.


Die Rolle der Haustierkrankenversicherung


Eine Haustierkrankenversicherung ist eine gängige Schutzmaßnahme. Es wird empfohlen, dass der Käufer nach dem Erwerb eines Haustieres so bald wie möglich eine Krankenversicherung abschließt. Dies reduziert nicht nur zukünftige Behandlungskosten, sondern bietet dem Käufer auch eine finanzielle Absicherung im Falle gesundheitlicher Probleme des Tieres.

Die Versicherung deckt in der Regel Unfälle, Krankheitsbehandlungen und Krankenhausaufenthalte ab. Der Abschluss einer Krankenversicherung für Haustiere kann dem Käufer helfen, während rechtlicher Auseinandersetzungen die Behandlungskosten zu senken und sicherzustellen, dass das Haustier die notwendige Pflege erhält.


Weitere rechtliche Überlegungen


Bei der Wahrung ihrer Rechte sollten Käufer folgende Punkte beachten:

  • Beweissicherung: Alle Dokumente und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Haustier aufbewahren, einschließlich Kaufvertrag, Rechnung, Gesundheitszeugnisse und tierärztliche Behandlungsberichte. Diese Dokumente sind entscheidende Beweise für die Wahrung der Rechte des Käufers in einem Gerichtsverfahren.


  • Rat des Anwalts: Bei Streitigkeiten sollte der Käufer so bald wie möglich den Rat des Anwalts einholen. Ein Anwalt kann helfen, rechtliche Ansprüche vorzubereiten und die Rechte des Käufers zu schützen.


  • Mediation und Schlichtung: Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Käufer versuchen, den Konflikt durch Mediation oder Schlichtung zu lösen. Zahlreiche Tierschutzorganisationen und Schlichtungsstellen bieten neutrale Vermittlungsdienste für Käufer und Verkäufer an.


Wenn nach dem Kauf eines Haustieres Krankheiten festgestellt werden, kann der Käufer gemäß den Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches seine Rechte geltend machen. Abhängig von der jeweiligen Situation kann der Käufer Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen. Der Käufer sollte seine Ansprüche innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen geltend machen und beim Kauf des Haustiers sicherstellen, dass ein detaillierter Kaufvertrag unterzeichnet wird, um seine Rechte zu schützen. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, sind rechtliche Schritte oder die Inanspruchnahme eines professionellen Anwalts notwendige Maßnahmen.

Vor dem Kauf eines Haustiers sollte der Käufer eine detaillierte Vorbereitung treffen, einschließlich der frühzeitigen Forderung nach umfassenden Gesundheitsberichten und tierärztlichen Nachweisen vom Verkäufer. Zudem wird empfohlen, eine Krankenversicherung für das Haustier abzuschließen und einen rechtlich abgesicherten Vertrag zu unterzeichnen. Bei auftretenden gesundheitlichen Problemen sollte der Käufer so früh wie möglich den Rat eines Anwalts einholen, um sicherzustellen, dass seine Rechte gewahrt bleiben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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