Wie verhalte ich mich, wenn die Steuerfahndung kommt?

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Zum Glück kommt das nicht häufig vor. Wenn aber doch, dann gilt es, Fehler zu vermeiden. Hierzu sollen die nachstehenden Hinweise helfen, die bewusst laienhaft formuliert sind.

Zuerst lassen Sie sich die Dienstausweise der Beamten sowie Durchsuchungsbeschlüsse zeigen, notieren Sie sich die Namen der anwesenden Beamten.

Anschließend sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und diesen über die Maßnahme informieren. Auch wenn Ihr Rechtsanwalt nur einen Unfall für Sie abgewickelt hat, so ist er doch in der Lage, eine Art erste Hilfe zu leisten.

Im Anschluss daran: Vermeiden Sie jegliches Gespräch mit den Beamten, lassen Sie sich auf keinen Fall von jovialen Bemerkungen zu Aussagen verführen, teilen Sie mit, dass Sie sich nur über einen Rechtsanwalt äußern werden. Schärfen Sie dies auch Ihren Familienangehörigen ein

Seien Sie unbesorgt, das Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt, wir sind hier nicht in einem Vorabendkrimi und die durchsuchenden Beamten sind nicht ihre Freunde. Es wird zwar gerne erwähnt, dass Aussagen den Ablauf beschleunigen und sich das kooperative Verhalten auch strafmildernd auswirken könnten. Aber: es ist zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht sicher, ob Ihnen ein strafbares Verhalten nachgewiesen werden kann, denn die Durchsuchung dient ja gerade dazu, Beweise zu beschaffen. Zudem entscheiden nicht die durchsuchenden Beamten über die Strafbarkeit und die Höhe eine möglichen Strafe, sondern ein Gericht.

Geben Sie keine Unterlagen freiwillig heraus, legen Sie Wert darauf, dass die Unterlagen, welche mitgenommen werden, beschlagnahmt werden. Nur dann besteht die Chance, deren Verwertung zu verhindern.

Nach Beendigung der Durchsuchung sollten Sie umgehend einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. 




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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