Wie viel Schmerzensgeld kann ich verlangen?

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Wenn Sie beispielsweise Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, Sie ein Hund gebissen hat, Sie körperlicher Gewalt ausgesetzt waren oder an Ihnen ein Behandlungsfehler geschehen ist, steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Der folgende Beitrag zeigt auf, für welche Schäden und wie viel Schmerzensgeld Sie verlangen können.

Schadensersatz für Schäden, die keinen Vermögensschaden darstellen, kann nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden, § 253 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass grundsätzlich nur materielle Schäden zu ersetzen sind und der Ersatz immaterieller Schäden die Ausnahme darstellt. Der häufigste Fall, in dem immaterielle Schäden ersatzfähig sind, ist in § 253 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schmerzensgeld gefordert werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig, sie lässt sich mithin nicht pauschal bestimmen. In der Praxis werden indes vergleichbare Fälle                                als Orientierungsgröße herangezogen (Schmerzensgeldtabellen). Allerdings können Sie vergangene Urteile nie eins zu eins auf Ihren Fall übertragen, da immer eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen wird. Für die Höhe des Schmerzensgeldes werden neben vergleichbaren gerichtlichen Entscheidungen vor allem folgende Kriterien herangezogen:  Ausmaß der Verletzungen, potentielle Folgeschäden, Beeinträchtigung des privaten und/oder beruflichen Lebens, Alter des Geschädigten, Grad des Verschuldens, Mitverschulden seitens des Geschädigten, wirtschaftliche Situation der Beteiligten.

Es ist ratsam, sich für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen anwaltlicher Hilfe zu bedienen, damit Sie nicht weniger Geld erhalten, als Ihnen möglicherweise zusteht.




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