Wie viele Tage Urlaub pro Kalenderjahr steht meinem Mitarbeiter oder meiner Mitarbeiterin zu?

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Urlaub dient der Erholung – Entgelt auch ohne Arbeitsleistung

In § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist der Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub geregelt. Dieser Urlaubsanspruch kann weder durch Vertrag noch durch Tarifvertrag abbedungen, gestrichen oder gekürzt werden. Die alleinigen Voraussetzungen für den Erwerb des Urlaubsanspruches ist die Erfüllung der Wartezeit sowie der Bestand eines Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch im Falle von Krankheit oder Elternzeit oder anderen Gründen der Nichterfüllung der Arbeitspflicht geknüpft ist. Hier greifen allerdings die spezielleren Vorschriften des § 17 Absatz 1 Bundesgesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) oder § 4 Absatz 1 Satz 1 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG).

Allerdings muss der Arbeitnehmer den Urlaub auch immer zur Erholung nutzen!

Wie viele Tage Urlaub hat der Arbeitnehmer genau?

Wie hoch der Urlaubsanspruch des jeweiligen Mitarbeiters ist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Hier gilt immer eine individuelle Prüfung. 

Für die konkrete Berechnung des Urlaubsanspruches ist es auch ausschlaggebend, ob der Mitarbeiter Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. 

Nach § 4 BUrlG stehen jedem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub pro Arbeitsjahr zu. Hier werden aber die Samstage mitgezählt. Das BUrlG geht davon aus, dass der Arbeitnehmer von Montag bis Samstag arbeitet und garantiert daher vier Kalenderwochen Urlaub pro Jahr. 

Etwas anderes kann sich allerdings immer aus einem Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Wichtig ist aber: Mehr Urlaub geht immer – weniger Urlaub geht nie! Nach dem Günstigkeitsprinzip kann daher zu Gunsten des Arbeitnehmers immer auch mehr Urlaub vereinbart werden, niemals aber weniger als der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch. Dies ist dann immer im Einzelfall zu prüfen.

Bei unterjährigem Eintritt in das Unternehmen oder Austritt aus dem Unternehmen wird der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig berechnet.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung im Einzelfall ersetzen können.

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