Wie wehre ich mich gegen Konflikte in Form von Mobbing, Straining und Belästigung am Arbeitsplatz?

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Konflikte sind auch im Arbeitsleben Bestandteil unseres Alltags. Viele lassen sich ausräumen, gelingt dies aber nicht und entwickelt sich der Konflikt weiter und eskaliert, gibt es am Ende nur Verlierer. 

Mobbing als Begriff bezeichnet die zielgerichtete Diskriminierung oder Schikane einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird.Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, unter Druck setzende Personalgespräche, sachlich unbegründete Ungleichbehandlungen, Ausschluss von Informationen und Kommunikation, u. ä. kommen in Betracht.

Häufig kommt diesen einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen für sich allein betrachtet noch keine rechtliche Bedeutung zu – erst die fortgesetzte, systematische Kombination einiger oder mehrerer Handlungsformen oder Verhaltensweisen zusammen ergeben die rechtliche Qualität des „Mobbings“. Die Folge können Arbeitsausfälle, Fehlzeiten bis hin zur Kündigung oder eine lang andauernde Krankheit, die sonst nicht eingetreten wären, sein.

Auch bei nur einer oder nur wenigen beeinträchtigenden Handlungen oder Verhaltensweisen kann Mobbing in Form von Straining vorliegen. Ein Konflikt am Arbeitsplatz, der nicht auf zahlreichen feindseligen Handlungen gegen ein Opfer basiert, sondern bei dem nur wenige Handlungen (oftmals gar nur eine) oder Gespräche einen weitreichenden und anhaltenden negativen Effekt auf das Arbeits(er)leben des Opfers haben, so Harald Ege (Straining – eine subtile Art von Mobbing, 2014, S. 18 1.2), wird als Straining bezeichnet. 

Oft wird Straining angewendet, wenn man sich von einem Mitarbeiter trennen möchte, es jedoch keine Gründe gibt, die dem allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz standhalten oder wenn sich der Betrieb im Fall eines Aufhebungsvertrages die Abfindung ersparen möchte.

Jüngst hat das Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich klargestellt, dass der in § 3 Abs. 3 AGG normierte Begriff der Belästigung auf „Mobbing“ zu übertragen ist,BAG, Urteil v. 25.10.2007 – 8 AZR 593/06, NZA 2008, 223. Eine Belästigung liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein feindliches Arbeitsumfeld, das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist, geschaffen wird.

Mobbingfälle können deshalb künftig nach dieser Definition beurteilt werden. Es kommt dann nicht darauf an, ob zusätzlich ein Diskriminierungsmerkmal nach § 1 AGG vorliegt. 

Sind Tat und Täter dann als solches erkannt, stellt sich natürlich die Frage nach den rechtlichen, therapeutischen und medizinischen Handlungsmöglichkeiten.

In jedem Fall gilt es zu handeln, denn Mobbing löst bei Betroffenen starke seelischen und körperlichen Stress aus und kann langfristig von Schlafstörungen und Gereiztheit, über Ängstlichkeit und depressiven Verstimmungen zu körperlichen und psychosomatischen Beschwerden führen. Mobbing-Betroffene sind ohne Hilfe nicht in der Lage, ihre Situation zu bewältigen. Der Versuch, allein mit der Situation fertig zu werden, wird scheitern und führt zu einer Chronifizierung oder Verschlimmerung der gesundheitlichen Beschwerden. 

Was aber ist zu tun, wenn es im Betrieb keine Stellen zur Mobbing-Prävention gibt, der Vorgesetzte sich desinteressiert zeigt oder gar selbst der „Mobber“ ist oder das Einschalten dieser Stellen nicht geholfen hat? 

Insbesondere die Führung eines sog. Mobbing-Tagebuches, wo die einzelnen Vorfälle nach Datum, Uhrzeit, Ort, Verlauf und ggf. Zeugen aufgeführt werden, ist unerlässlich. 

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht kann als Ihr unabhängiger Berater in diesem frühen Stadium wichtige Weichenstellungen vornehmen, indem er zunächst hilft, die Situation umfassend – unter Einbeziehung auch fachärztlicher Kompetenz – aufzuklären. Er ist auch der richtige Ansprechpartner, um über die Rechte aufzuklären, die Sie als Betroffener haben, das Mobbing-Tagebuch ist hierbei für ihn eine wichtige Arbeitshilfe.

Daneben sollten Sie sich einer Vertrauensperson aus dem privaten – nicht dem betrieblichen – Umfeld offenbaren und Unterstützung suchen. Der Haus- oder Facharzt kann ein wichtiger Ansprechpartner sein, neben der gebotenen medizinischen Unterstützung dient ein ärztliches Attest auch der erforderlichen Dokumentation und Beweisführung im Rahmen eines späteren juristischen Vorgehens. 

Gerade in frühen Stadien des Mobbings kann therapeutische Unterstützung oder ein Coaching eine wertvolle Hilfe sein. 

Um für Sie als Betroffenen eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten, ist vor allem ein vernetztes Vorgehen aller genannten Beteiligten wichtig. Als Betroffener müssen Sie sich darüber klar werden, dass eine Mobbing-Situation ohne Hilfe in der Regel nicht zu bewältigen ist – ein „Das schaffe ich schon“ ist die falsche Herangehensweise.

Schon allein aus rechtlichen Gründen muss der Konflikt frühzeitig bekannt gemacht und Abhilfe verlangt werden, es drohen für Ihre Ansprüche sonst Ausschlussfristen.

Als Mobbing-Betroffener können Sie ggf. Unterlassungs-, Schmerzensgeld-, Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber und/oder den „Mobber“ geltend machen, in besonderen Fällen kann ihnen neben einem Zurückbehaltungsrecht auch ein Recht zur fristlosen Kündigung zustehen. Das Verhalten eines „Mobbers“ kann für diesen nicht zuletzt auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Gegen eine unberechtigte Versetzung, Abmahnung und Anweisung können Sie sich wehren, als Betroffener sind Sie also keinesfalls wehrlos.

Es gilt aber sorgfältig abzuwägen, welcher Schritt in welcher Reihenfolge getan wird, Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen müssen gewahrt werden. Wichtig ist, dass keine Gelegenheiten durch schlechte Vorbereitung „verschenkt“ werden – meist gibt es nicht mehrere klärende Gespräche. 

Betroffene sollten sich daher rechtzeitig von einem entsprechend spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, der Kontakte auch zu Fachärzten und Therapeuten hat Ich helfe Ihnen gerne weiter!

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K.-H. Sommer, Fachanwalt für Arbeitsrecht


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