Wie wehrt man sich? Amazon behält Guthaben von Händler ein

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1. Beschlagnahme von Guthaben

In einem mir vorliegenden Fall hat Amazon das Guthaben eines Händlers (hier: über 20.000 EUR) beschlagnahmt, mit der Begrüdung, dass das Amazon-Verkäuferkonto verwendet worden sei, um "irreführende, betrügerische oder illegale Aktivitäten durchzuführen", die Amazon-Kunden, anderen Verkaufspartner und dem Amazon-Shop Schaden zufügten. Auf diverse eigene Schreiben des Händlers hin hat Amazon das Guthaben nicht freigegeben.

2. Muss ich mich damit abfinden?

Amazon teilt dem Händler sakrosankt mit, dass das Guthaben auf seinem Konto nicht an ihn ausgezahlt werde. Es handele sich um eine "endgültige Entscheidung". Müssen Sie sich also damit abfinden?

Keineswegs. In einem mir bekannten Fall erhielt ein Händler sein zuvor gesperrtes Guthaben von Amazon nach einem Gerichtsurteil sogar ausgezahlt, obwohl er erwiesenermaßen Produktfälschungen angeboten und verkauft und diesbezüglich auch bereits eine erhebliche Anzahl an negativen Bewertungen erhalten hatte.

3. Was soll ich tun?

Wenn Ihr Amazon-Konto zeitlich unbeschränkt gesperrt wurde, was in der Regel faktisch eine Voraussetzung für die "endgültige" Einbehaltung Ihres Guthabens ist, müssen Sie keine Befürchtungen hinsichtlich der rechtlichen Auseinandersetzung mit Amazon haben. Allerdings sollten Sie darauf vorbereitet sein, Ihren Anspruch einklagen zu müssen. Bei Beträgen ab 5.001 EUR können Sie sich vor Gericht zudem nicht selbst vertreten, sondern müssen einen Rechtsanwalt mandatieren, der für Sie Klage erhebt (vgl. § 78 ZPO).

3. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Ole Damm

Warum sollten Sie mich mandatieren?

Ich bin erfahren. Ich habe zunächst zu einem Thema promoviert, das sich mit zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragen des Softwarehandels (auch im Internet) befasst, bin seit mehr als 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet, darunter auch Fälle bis zum Bundesgerichtshof. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit. Auch wurde ich bereits mit der Erzwingung der Freigabe von Händlerguthaben gegenüber Amazon mandatiert.

Kontaktieren Sie mich per E-Mail oder Telefon und schicken Sie mir Ihre elektronischen/eingescannten Unterlagen! Ich werde Ihnen einen Angebot unterbreiten und gerne für Sie - übrigens bundesweit - tätig!

Gerne helfe ich Ihnen übrigens auch mit einem Webcheck, Rechtsverstöße in Ihrem Onlineshop von vornherein zu vermeiden. Und auf meiner Kanzleiseite finden Sie mehr als 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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