Wieder einmal: Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e.V.

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Verein Lauterer Wettbewerb e. V.:

Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. ist eigenen Angaben zufolge ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits Abmahnungen des Vereins zur Prüfung vorgelegt worden sind, hatte ich hier bereits über die Abmahntätigkeit des Vereins berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-lauterer-wettbewerb-e-v-erhalten_084048.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-vom-verein-lauterer-wettbewerb-e-v_155561.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Die weitere hier vorliegende Abmahnung ist an einen Online-Händler gerichtet, der Beleuchtungsprodukte anbietet.

in dem Abmahnschreiben wird eingangs ausgeführt, dass der Verein das Wettbewerbsgeschehen beobachte und die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr kontrolliere. Decke der Verband Wettbewerbsrechts Verletzungen auf, nehme er den Verletzer auf Unterlassung in Anspruch. So könne der Verband seinen Teil dazu beitragen, dass faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, die nicht nur den Mitbewerbern, sondern letztlich auch den Verbrauchern und der Umwelt zugute kommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Verband zur Rechtsverfolgung gemäß § 8 Abs. 32 UWG befugt sei.

Gerügt wird im Weiteren sodann die Bewerbung von Halogenlampen mit dem Begriff „Sparlampe“. Zur Begründung wird ausgeführt, dass mit dem Begriff suggeriert werde, dass es sich bei den angebotenen Lampen um besonders sparsame Lampen handelt, was tatsächlich nicht der Fall sei. Damit werde der Verbraucher in die Irre geführt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zum Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 185,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer, mithin 220,15 Euro vor.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie in jedem Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte Erklärung meiner Meinung nach problematisch gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie insoweit konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e.V. erhalten haben, können Sie sich unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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