Wieso die Musterfeststellungsklage keinen Sinn macht, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben

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Am 30. September 2019 startet die Musterfeststellungsklage gegen VW, der sich knapp 430.000 Verbraucher angeschlossen haben. Doch bringt sie jedem Vorteile?

Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG soll geschädigten Dieselbesitzern im Anschluss helfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass in dem Klageverfahren nur grundlegende Tatsachen geklärt werden, z. B. ob die in dem Motortyp EA189 verbaute Abschalteinrichtung unzulässig und somit illegal ist oder ob der Vorstand von VW Kenntnis davon hatte.

Wenn das Musterfeststellungsklageverfahren also erfolgreich sein wird, müssen diejenigen, die sich angemeldet haben, noch einmal für ihren Fall Klage einreichen, um so ihre Ansprüche geltend zu machen. Bis es aber so weit kommt, kann noch viel Zeit vergehen, denn obwohl die Verbraucherzentrale publik gemacht hat, dass sie einer Einigung positiv gegenüberstehen würden, hat der Automobilhersteller VW deutlich gemacht, dass er zu einem Vergleich nicht bereit ist und das Musterfeststellungsklageverfahren wohl durch jegliche Instanzen gehen würde. Somit wäre vor dem Jahr 2023 mit keinem rechtskräftigen Urteil zu rechnen.

„Die aktuelle Rechtsprechung sieht so aus, dass sie mehrheitlich dem Verbraucher Recht zuspricht und die Volkswagen AG zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet. Das heißt, der Dieselbesitzer kann sein Fahrzeug wieder an VW abgeben und erhält Zug um Zug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Je länger aber Betroffene warten, desto höher wird der Nutzungsersatz, da dieser quasi die Benutzung des Fahrzeugs und somit die damit gefahrenen Kilometern ausgleichen soll“, führt ein Partner und Rechtsanwalt von SH Rechtsanwälte, aus. „Gerade Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten lieber noch dieses Jahr selbst Klage einreichen. So könnten sie einen höheren Schadensersatzanspruch haben als erst in 4 Jahren. Zudem ist es fraglich, ob die Betroffenen überhaupt so lange ihren manipulierten Diesel behalten und weiterfahren wollen. Gern können sich geschädigte Dieselbesitzer auch direkt an uns wenden, da wir Sie kostenfrei von der Musterfeststellungklage abmelden können."

Die Abmeldung zur Musterfeststellungsklage ist noch bis zum 29. September möglich. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, Ihre Ansprüche schon jetzt geltend zu machen, unterstützen unsere Rechts- und Fachanwälte von SH Rechtsanwälte Sie gern dabei. Sie können auch einen kostenlosen Beratungstermin unter der genannten Telefonnummer vereinbaren, wenn Sie noch unentschlossen sind und die Vorteile einer Einzelklage erklärt bekommen möchten. Dazu können Sie auch hier einen Rückruf mit uns vereinbaren.


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