Wird der Solidaritätszuschlag abgeschafft?

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Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der FDP-Fraktion haben die Steuerzahler rund 325 Mrd. € Solidaritätszuschlag seit seiner Einführung im Jahr 1991 bezahlt. Im Jahr 2018 betrug das Aufkommen ca. 18,9 Mrd. €.

Ursprünglich sollte der Solidaritätszuschlag bis einschließlich 2019 erhoben werden und mit entsprechendem Auslaufen des Solidarpakts II entfallen. Allerdings hat die Politik andere Pläne.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, sollen nur 90 % der Steuerzahler von der Sonderabgabe befreit werden: 

  • Dafür wurde in den Gesetzentwurf für eine Neuregelung des Solidaritätszuschlaggesetzes ab 2021 eine Freigrenze aufgenommen, nach der bis zu einer Einkommensteuer in Höhe von 16.956 € der Solidaritätszuschlag nicht erhoben werden soll.
  • Darüber hinaus soll eine sogenannte Abmilderungszone geschaffen werden, in der der Solidaritätszuschlag entweder mit 5,5 % auf die gesamte Einkommensteuer oder mit 11,9 % auf die Einkommensteuer, die die vorgenannte Freigrenze übersteigt, festgesetzt wird.
  • Die Abmilderungszone endet bei einer Einkommensteuer in Höhe von 31.527 €. Wird diese Einkommensteuer überschritten, bleibt es bei der bisherigen Belastung mit 5,5 % auf die Einkommensteuer.

Da zahlreiche Faktoren die individuelle Steuerhöhe beeinflussen, kann schwer eingeschätzt werden, für welche Gruppen der Erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Gewerbetreibende etc.) eine Entlastung tatsächlich stattfindet.

Das Kabinett verabschiedete am 21.08.2019 den Gesetzentwurf. Es bestehen jedoch verfassungsrechtliche Zweifel an der Erhebung des Solidaritätszuschlags ab 2020.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Einkommensteuer haben oder andere steuerliche Probleme, können Sie sich gern an mich wenden.


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