WM Musik-Hit 2014 „Andreas Bourani - Auf uns“/Abmahnung v. Fareds/Thomas Olbrich

  • 2 Minuten Lesezeit

Zu jeder Fußballweltmeisterschaft gibt es immer wieder Songs, die im Zusammenhang mit der WM gespielt werden oder mit der WM in Verbindung gebracht werden. Bei der Fußball-WM 2014 war es z. B. der Song „Andreas Bourani – Auf uns“.

Wir haben kürzlich mehrere Mandate erhalten, in denen wir für unsere Mandanten die Verteidigung gegen Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernommen haben. Unsere Mandanten hatten von der Hamburger Anwaltskanzlei Fareds eine Abmahnung erhalten, in denen es um angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Song „Andreas Bourani – Auf uns“ ging.

Die Kanzlei führt in der Abmahnung aus, im Namen des Herrn Thomas Olbrich tätig zu sein und für diesen eine Urheberrechtsverletzung abzumahnen. Herr Olbrich sei als Songwriter und Produzent tätig. Des Weiteren sei er Mittexter und Mitkomponist des genannten Songs. Der Adressat der Abmahnung soll den Song, der häufig im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2014 gespielt wurde, auf einer Online-Tauschbörse unerlaubt anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten haben.

Die Anwälte der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordern von dem Abgemahnten die Zahlung von 389,50 € (bestehend aus Ermittlungskosten, Schadensersatz und Anwaltskosten) und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Nach einer solchen Abmahnung ist es das Beste, ruhig zu bleiben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Es ist davon abzuraten, einfach ungeprüft unter dem Eindruck der Abmahnung den Forderungen vorschnell nachzukommen.

Es sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der sich mit Abmahnungen auskennt und Sie mit seiner Erfahrung unterstützt. Dieser kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen. Diese ist genau auf Ihren Einzelfall angepasst und nicht zu weit formuliert. Einem fachkundigen Rechtsanwalt ist es häufig auch noch möglich, eine Reduzierung der geforderten Geldbeträge zu erreichen.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sind wir Ihnen gerne bei der Verteidigung behilflich. Zu einem günstigen Pauschalpreis und deutschlandweit übernehmen wir für Sie das gesamte außergerichtliche Verfahren. Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch an.

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema