Wölbern Holland 65 – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

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Der ehemalige Wölbern-Invest-Geschäftsführer ist inzwischen verurteilt worden. Das alleine bringt geschädigten Anlegern der Wölbern-Fonds nichts. Auch der 2008 aufgelegte Wölbern Fonds Holland 65 ist in Schwierigkeiten geraten. Noch können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der ehemalige Wölbern-Chef ist 2015 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, da er mehr als 147 Millionen Euro aus den Wölbern-Immobilienfonds abgezweigt und veruntreut haben soll. „Das legt nahe, dass die Anleger auch Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend machen. Die Frage ist jedoch, ob bei dem Mann überhaupt noch etwas zu holen ist. Allerdings können auch in andere Richtungen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

In Betracht können beispielsweise Forderungen gegen die Anlageberater kommen. Denn in den Beratungsgesprächen wurde die Beteiligung am Wölbern Holland 65 vielfach als sichere Kapitalanlage dargestellt. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Natürlich konnten auch die Anlageberater nicht mit der Veruntreuung von Geldern rechnen. Dennoch ist es eine falsche Darstellung, Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds als sichere Geldanlage zu bewerben. Denn geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Holland 65 sind grundsätzlich einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Über diese Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden müssen.“

Der Wölbern Holland 65 investierte die Anlegergelder in eine Büroimmobilie in Zaandam. Immobilien sind aber keineswegs immer das berühmte „Betongold“. Erhöhter Sanierungsbedarf, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände können einen geschlossenen Fonds wirtschaftlich belasten. Zudem gilt der Immobilienmarkt in den Niederlanden als schwierig. Da die Anleger mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie natürlich auch im unternehmerischen Risiko, das im Totalverlust ihrer Einlage enden kann. „Wurden die Risiken verschwiegen oder unzureichend dargestellt, ist das eine Falschberatung, die Schadensersatzansprüche begründet“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Allerdings sollten Anleger des Wölbern Holland 65, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, damit nicht mehr lange warten. Denn schon im kommenden Jahr droht die endgültige Verjährung der Ansprüche. Die zehnjährige Verjährungsfrist muss beachtet werden, d. h. die Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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