Wölbern-Invest: Schulte zu über 8 Jahren Haft verurteilt

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Das Hamburger Landgericht hat den ehemaligen Geschäftsführer der Wölbern Group KG, Herrn Heinrich Maria Schulte, wegen gewerbsmäßiger Untreue zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner ca. 147 Millionen Euro aus aufgelegten Fonds abgeschöpft und zweckentfremdet hat. Insgesamt sollen EUR 115 Millionen verschwunden sein. Die Zahl der betroffenen Anleger wird auf 35.000 geschätzt. Diese hatten sich über Gesellschaften an Fonds der Wölbern-Gruppe beteiligt.

Laut Urteil soll der 61-jährige Mediziner die zweckentfremdeten Gelder in seine Medizinunternehmungen bzw. seinen aufwändigen Lebensstil investiert haben. Das Kapital entstammt nach den Feststellungen der Justiz aus 30 geschlossenen Immobilienfonds, die neben Immobilien in Deutschland auch in Objekte in den Niederlanden, Österreich, Frankreich und Polen investiert haben. Daneben sollen weitere Fonds der Wölbern-Gruppe betroffen sein. Während einige Fonds fortgeführt werden, befinden sich andere in der Insolvenz.

Derzeit prüfen die Anwälte des Mediziners, ob sie in Revision gehen. Auf der Grundlage des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue kommen für geschädigte Anleger Schadenersatzansprüche gegen Herrn Heinrich Maria Schulte persönlich in Betracht. Ob ein solches Vorgehen zweckmäßig ist, hängt allerdings im Wesentlichen davon ab, inwieweit Herr Heinrich Maria Schulte über hinreichend Vermögen verfügt, um solche Ansprüche geschädigter Anleger zu befriedigen. Daneben stehen Anlegern ggf. Schadenersatzansprüche gegen Berater und Vermittler zur Verfügung, die über die grundsätzlichen Risiken der Fondsinvestments unzureichend bzw. fehlerhaft aufgeklärt haben.


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