Wohnmobilrecht

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Das Wohnmobilrecht befasst sich mit dem schwierigen Spezialthema rund um die rechtlichen Gesichtspunkte bei Wohnmobilen. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass im Wohnmobilrecht spezielle Kenntnisse hinsichtlich der Technik von Heizung, Klimaanlage, Elektronik, Frischwassertank und Abwasser erforderlich sind, um den meist sehr besonderen Sachverhalt juristisch richtig einordnen zu können. 

Im Fall des häufigen Gewährleistungsproblems des Übergewichts eines Wohnmobils ist es beispielsweise erforderlich, dass man die Art und Weise der richtigen Verwiegung des Wohnmobils kennt. Wenn es bereits auf der Waage die ersten Problem und Fragezeichen gibt, führt dies im späteren Prozess zu einem falschen Ergebnis. 

Die Bedeutung der 3,5 t Grenze in der Europäischen Union ist immer wieder Zankapfel zwischen dem Käufer eines Wohnmobils und dem Händler, der mit Wohnmobilen handelt und diese dann bestmöglich mit einem leichten Gewicht anpreist. Die Verwiegung des Wohnmobils hat sich an § 42 Abs.3 StVZO zu orientieren. Keine andere Norm ist hier von solcher Wichtigkeit für das Wohnmobil. 

Im Wohnmobilrecht ist es überdies von großer Bedeutung, dass die exakten Fakten also Mängel und Schäden von dem Rechtsanwalt genauso erfasst werden können, wie sie sich tatsächlich ergeben haben. Eine Abgrenzung der Sollbeschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit kann nur der Rechtsanwalt vornehmen, der sich mit der Materie Wohnmobil auskennt. 

So ist es wichtig, wie viele Personen dürfen das Wohnmobil nutzen? Für wie viele Personen ist das Wohnmobil geeignet? Was steht im Fahrzeugschein? Stimmen Kaufangebot und Wirklichkeit überein? Welche Reparaturmaßnahmen sind noch zumutbar? Was genau ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? 

Diese Fragen sind im Wohnmobilrecht von zentraler Bedeutung: Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer und die Geltendmachung von Garantieansprüchen gegen den Hersteller muss man differenzieren. 

Sie sollten auch bereits bei dem Kauf ein entsprechendes Übergabeprotokoll erstellen. Es sollte eine erste Probefahrt unter Nutzung aller im Wohnmobil vorhandenen technischen Details durchgeführt werden. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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