Wunderino, Tipico, Bwin und Co.: Von welchen Online-Casinos kann ich verlorenes Geld zurückfordern?

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Online Casinos Deutschland Geld zurück

Kunden von Online-Casinos können verlorenes Geld vom Anbieter zurückfordern. Dies bestätigte das OLG Frankfurt am Main im April 2022 in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. 23 U 55/21). Grund dafür ist, dass das Anbieten von Glücksspiel in Deutschland bis zum 01. Juli 2021 weitgehend illegal war. Seitdem wurden die Regularien gelockert, jedoch benötigen die Betreiber eine für Deutschland gültige Lizenz. Aber bisher (Stand 22.08.2022) verfügt kein Online-Casino über diese Erlaubnis. 

Betroffen davon sind unter anderem auch bekannte Namen wie Wunderino, Tipico, Bwin und andere. »Aus unserer Sicht ist die Rechtslage hier sehr eindeutig«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Somit haben alle Spieler, die in Online-Casinos Spieleinsätze verloren haben, gute Chancen, sich verlorenes Geld zurückzuholen. Denn durch das illegale Angebot der Online-Casinos sind die Verträge zwischen Anbieter und Kunde nichtig. Voraussetzung ist, dass die Online-Spieler, die bei einem illegalen Anbieter Geld verloren haben, von der Illegalität des Geschäfts nichts wussten.« 

Beispielsweise wurde erst im Juni 2022 der Glücksspielanbieter Tipico vom Landgericht Rottweil (Az. 2 O 479/21) dazu verurteilt, einem Kunden vollständigen Schadensersatz in Höhe von über 25.000 Euro zurückzuzahlen. Der Anbieter verfügte nur über eine nach maltesischem Recht wirksame Erlaubnis, eine Lizenz nach deutschem Recht besaß er nicht. Auch im Fall Wunderino gab es bereits erfolgreiche Klagen wie zum Beispiel im Mai 2022 am Landgericht Traunstein (Az.: 8 O 2908/21). Ferner richtet sich der oben genannte bemerkenswerte Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom April 2022 gegen die Entain-Gruppe (u.a. Bwin). 

Das Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt hat eine sogenannte „White List" erstellt, auf der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfügen. In dieser Liste sind unter den Punkten „Online-Poker“ und „Online-Casinospiele“ (Stand 22. August 2022) keinerlei Einträge zu finden. Das bedeutet, dass es bisher noch keinen Anbieter mit einer gültigen Erlaubnis für Online-Glücksspiele gibt. Die White List ist auf der Webseite des LVwA Sachsen-Anhalt öffentlich einsehbar. 

»Dadurch, dass das illegale Glücksspielangebot in Deutschland weitgehend von den Behörden geduldet wurde, konnten die Anbieter diese rechtliche Grauzone nutzen«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Sie haben das Verbot von Internet-Glücksspiel und damit auch den Spielerschutz einfach umgangen. Dem wird durch die aktuellen Urteile nun ein Riegel vorgeschoben. Spieler, die Geld bei Online-Casinos verspielt haben, können also ihre Spielverluste aus den vergangenen zehn Jahren zurückfordern. Und das bezieht sich nicht nur auf vermeintlich kleine Anbieter, sondern auch auf bekannte Namen wie eben Wunderino, Tipico oder Bwin – auch wenn deren Sitz im europäischen Ausland ist.« 

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Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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