Zollerhöhungen: Welche rechtlichen Folgen drohen Verbrauchern und Unternehmen?

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Die Weltwirtschaftslage ist im Umbruch. Was bedeuten insbesondere die Ankündigungen der US-Regierung die Zölle auf Importwaren bspw. aus der Europäischen Union (EU) zu erhöhen?

Steigende Zölle, insbesondere für die Autoindustrie können erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen haben – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Während Verbraucher mit höheren Preisen, zusätzlichen Kosten und möglichen Vertragsproblemen konfrontiert werden, müssen Unternehmen sich mit Lieferverzögerungen, Margeneinbußen und rechtlichen Risiken im Handel auseinandersetzen. In diesem Artikel sollen die wichtigsten rechtlichen Probleme, die durch Zollerhöhungen entstehen können, erläutert werden.

1. Auswirkungen auf Verbraucher: Höhere Preise und Vertragsprobleme

Preissteigerungen: Dürfen Händler nachträglich mehr verlangen?

Wenn Zölle auf importierte Waren steigen, geben Händler die Mehrkosten häufig an Kunden weiter. Doch was gilt, wenn eine Bestellung bereits vor der Zollerhöhung aufgegeben wurde?

  • Grundsatz der Vertragstreue: Der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis bleibt verbindlich. Eine nachträgliche Preisanpassung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag oder in den AGB ausdrücklich geregelt ist (§§ 305 ff. BGB). Sofern von diesem Prinzip abweichende AGB-Regelungen existieren, die den Vertragspartner womöglich unangemessen benachteiligen, wäre es möglich, dass die nachträgliche Preisanpassung rechtswidrig ist.
  • Folge: Unwirksame Preisänderungsklauseln - Klauseln, die einseitige Preiserhöhungen ohne Einschränkungen ermöglichen, sind nach § 307 BGB unwirksam. Verbraucher können auf den ursprünglichen Preis bestehen.

Rücktritts- und Widerrufsrechte bei Preissteigerungen

Wenn sich ein Produkt aufgrund von Zollerhöhungen erheblich verteuert, stellt sich die Frage, ob Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen widerrufen können.

  • Widerrufsrecht bei Online-Käufen: Verbraucher haben in der Regel 14 Tage Zeit, um einen Vertrag zu widerrufen (§ 355 BGB). Falls die Ware noch nicht geliefert wurde, kann dies eine einfache Möglichkeit sein, sich von der Bestellung zu lösen.
  • Rücktritt wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB): Eine Zollerhöhung allein begründet meist kein Rücktrittsrecht, es sei denn, sie führt zu einer extremen Verteuerung und stellt eine unzumutbare Belastung dar. Das beurteilt sich je nach Einzelfall.

Direkte Importe: Nachverzollung und unerwartete Zusatzkosten

Kaufen Verbraucher Produkte direkt aus Nicht-EU-Ländern, können sie direkt von steigenden Zöllen betroffen sein. Probleme entstehen insbesondere dann, wenn:

  • der Zoll nachträglich höhere Gebühren erhebt, weil sich der Tarif geändert hat,
  • eine falsche Zolltarifnummer angewendet wurde, was zu überhöhten Abgaben führt, oder
  • die Ware vom Zoll zurückgehalten wird, bis die zusätzlichen Kosten beglichen sind.

In solchen Fällen kann ein Einspruch gegen den Zollbescheid sinnvoll sein, sofern das Zollamt die Ware zu Unrecht einbehält oder verzollt. Die Sachlage ist im Zweifel durch anwaltliche Vertretung zu prüfen.

2. Auswirkungen auf Unternehmen: Lieferprobleme und rechtliche Risiken

Kostensteigerungen und Vertragsrisiken

Für Unternehmen bedeuten Zollerhöhungen eine Verteuerung der Importkosten und damit eine direkte Belastung der Gewinnmargen. Dies wirft verschiedene rechtliche Fragen auf:

  • Preisanpassungen bei bestehenden Verträgen: Falls bereits ein Liefervertrag mit festen Preisen geschlossen wurde, können Unternehmen nicht ohne Weiteres höhere Zölle an Kunden weitergeben. Eine Anpassung wäre nur bei einer entsprechenden Klausel im Vertrag möglich. Daher ist es ratsam bereits bei Absehbarkeit von Zollerhöhungen im jeweils betreffenden Absatzmarkt entsprechende AGB-Klauseln in die Verträge mitaufzunehmen oder entsprechend abzuändern.
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern: Unternehmen sollten frühzeitig mit Lieferanten über Anpassungen verhandeln, um kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

Lieferverzögerungen und Vertragsstrafen

Höhere Zölle können dazu führen, dass Lieferanten Bestellungen verzögern oder stornieren. Für Unternehmen, die auf pünktliche Lieferungen angewiesen sind, kann dies zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche im Raum stehen (§ 280 BGB).

Mögliche Lösungsansätze:

  • Force-Majeure-Klauseln prüfen: Falls der Vertrag eine Klausel zu unvorhersehbaren Ereignissen enthält, könnte sich der Lieferant auf höhere Gewalt berufen. Ob und inwiefern höhere Gewalt im Einzelfall vorliegt sollte jedoch stets im Rahmen einer Einzelprüfung durch einen Rechtskundigen beurteilt werden.
  • Alternative Bezugsquellen erschließen: Unternehmen sollten prüfen, ob sie Waren aus anderen Ländern ohne hohe Zölle beziehen können.

Wettbewerbsrechtliche Probleme und Marktveränderungen

Falls Unternehmen ihre Preise wegen gestiegener Zölle erhöhen, könnte dies kartellrechtliche Fragen aufwerfen. Insbesondere Preisabsprachen mit Wettbewerbern sind nach dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verboten. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Preisstrategien wettbewerbskonform bleiben.

3. Fazit: Rechtzeitig handeln und Risiken minimieren

Zollerhöhungen bringen sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich. Verbraucher sollten vor einem Kauf mögliche Zusatzkosten durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen und bei Streitigkeiten auf ihr Widerrufs- oder Rücktrittsrecht pochen. Unternehmen müssen sich auf steigende Kosten, Vertragsrisiken und mögliche Marktveränderungen einstellen.

Als Rechtsanwalt für Unternehmensrecht berate ich Sie umfassend zu Zollrecht, Handelsabkommen und internationalen Geschäftsbeziehungen. Ich unterstütze Ihr Unternehmen dabei, rechtliche Risiken zu minimieren, Handelshemmnisse zu überwinden und wirtschaftliche Chancen rechtssicher zu nutzen. Mit klaren Lösungen und praxisnaher Beratung helfe ich Ihnen, sich im internationalen Handel rechtlich abzusichern. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.

RA Fritz Fell-Bosenbeck - Kanzlei Gutes Recht (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft)| Frankfurt (kanzlei-gutes-recht.de)




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