Zukunftsplan – rechtlich vorsorgen mit Vollmacht ohne Staat / Teil 1

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Kann ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden, muss ein anderer für ihn sprechen. Doch was passiert, wenn niemand für eine Vorsorgevollmacht infrage kommt?

Ohne Vollmacht springt der Staat ein. Wir alle müssen uns immer wieder klarmachen, dass es keine automatische Vertretung im deutschen Gesetz gibt, also keine Vertretung des Ehegatten, keine Vertretung für ein erwachsenes Kind und keine Vertretung von Geschwistern untereinander.

Ärzte oder Angehörige können einen Antrag auf Betreuung bei Gericht stellen, wenn ein Mensch nicht mehr ansprechbar im Krankenhaus liegt oder den Überblick über sein Leben verloren hat. Ein rechtlicher Betreuer ist dann – je nach Bedarf – für Vermögen, gesundheitliche Versorgung und den Aufenthaltsort zuständig. Er organisiert einen Heimplatz. Viele Seniorenbüros in den Städten beraten Menschen ab 60 und deren Bezugspersonen dahingehend, dass zumindest eine Betreuungsverfügung verfasst wird: „Wer niemanden hat, dem er vertraut, sollte zumindest eine Betreuungsverfügung ausfüllen.“ Er sollte seine Vorstellungen über das Leben und das Lebensende möglichst genau formulieren. Jede Betreuungsverfügung sollte einen Leitfaden enthalten, der die Wünsche und Bedürfnisse aufzeigt.

Wenn es um eine Patientenverfügung geht, die mit der Betreuungsverfügung gekoppelt werden kann, so legen die Gerichte immer mehr Gewicht darauf, dass der Patientenwille genau festgelegt wird und immer einmal wieder bestätigt wird. Es gelten also keine Allgemeinplätze und es sollten auch keine vorformulierten Allgemeinplätze aus dem Internet verwendet werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich bei der Formulierung Rat holen.


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