Zwangsvollstreckung in Kryptowährungen: Müssen Handelsplattformen Auskunft über Schuldner erteilen?

  • 4 Minuten Lesezeit

🚨 Schuldner verstecken ihr Vermögen auf Kryptobörsen – haben Gläubiger trotzdem eine Chance?


Klassische Kontopfändungen greifen oft ins Leere, wenn Schuldner ihr Vermögen in Bitcoin & Co. umschichten. Doch bedeutet das wirklich, dass Kryptobörsen keinerlei Auskunft geben müssen? Ganz und gar nicht!


Unter bestimmten Voraussetzungen können Gläubiger eine Auskunftspflicht durchsetzen – und so die Spur zum digitalen Vermögen eines Schuldners aufnehmen.


In diesem Artikel zeige ich:

✅ Wann Handelsplattformen Auskunft über Kryptowährungen eines Schuldners erteilen müssen

✅ Welche rechtlichen Instrumente Gläubiger nutzen können, um an Informationen zu gelangen

✅ Welche Grenzen bestehen – und wie man sie umgehen kann


1️⃣ Handelsplattformen als Schlüssel zur Zwangsvollstreckung in Krypto-Vermögen


Viele Schuldner gehen davon aus, dass ihre Kryptowährungen unangreifbar sind, sobald sie außerhalb eines Bankkontos liegen.


📌 Fakt ist aber:

🔹 Wer Kryptowährungen auf Handelsplattformen wie Binance, Kraken oder Bitpanda hält, hinterlässt digitale Spuren.

🔹 Diese Börsen speichern Identifikationsdaten, Einzahlungswege und Transaktionshistorien.

🔹 Unter bestimmten Bedingungen können sie zur Auskunft verpflichtet werden.


Doch wann genau müssen Handelsplattformen Informationen herausgeben – und was können Gläubiger tun, um diese Auskunft zu erzwingen?


2️⃣ Zivilrechtliche Auskunftspflichten: Wann kann ein Gläubiger an Informationen gelangen?


In einem Zwangsvollstreckungsverfahren stellt sich die Frage:

➡️ Müssen Kryptobörsen dem Gerichtsvollzieher oder dem Gläubiger mitteilen, ob der Schuldner dort ein Konto hat?

➡️ Kann der Gläubiger auf diesem Weg eine Kontopfändung durchsetzen?


🔹 1. Drittauskünfte nach § 802l ZPO – Können Kryptobörsen als Drittschuldner betrachtet werden?


Nach § 802l ZPO können Gläubiger in der Zwangsvollstreckung Auskunft von Banken, Rentenversicherungen oder Finanzämtern verlangen, um Vermögenswerte eines Schuldners aufzudecken.


💡 Doch sind Kryptobörsen Banken im Sinne der Vorschrift?


➡️ Falls die Börse in Deutschland oder der EU als regulierter Kryptoverwahrer oder Finanzdienstleister tätig ist, könnte eine Analogie zu Banken gezogen werden.

➡️ Einige Plattformen (z. B. Bitpanda mit Sitz in Österreich) sind nach MiCA und dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) als Finanzdienstleister eingestuft.


📌 Fazit:

💡 Es gibt juristische Argumente dafür, Kryptobörsen zur Auskunft zu verpflichten – aber es hängt vom Einzelfall ab.


🔹 2. Vertragliche Pflichten nach § 242 BGB (Treu und Glauben)


Falls der Schuldner nachweislich ein Konto bei einer Kryptobörse hat, könnte eine vertragliche Nebenpflicht zur Herausgabe von Informationen bestehen.


➡️ Beispiel: Falls eine Börse Gelder des Schuldners verwahrt und die Identität des Nutzers bekannt ist, könnte sie nach § 242 BGB zur Auskunft verpflichtet sein.

➡️ Dies könnte insbesondere dann gelten, wenn die Plattform als Drittschuldner im Rahmen einer Pfändung nach § 829 ZPO auftritt.


📌 Fazit:

✅ Falls eine Pfändung erfolgreich eingeleitet wurde, kann eine Börse verpflichtet sein, den Kontostand offenzulegen.


3️⃣ Strafrechtliche Auskunftspflichten: Ermittlungsbehörden haben bessere Karten


Während Gläubiger oft mit rechtlichen Hürden kämpfen, sind Strafverfolgungsbehörden in einer besseren Position.


🔹 1. Geldwäschegesetz (GwG) und Identifikationspflichten


Nach §§ 10, 11 GwG müssen Kryptobörsen in der EU Kundenidentitäten erfassen und auf Anfrage offenlegen.


➡️ Falls ein Schuldner in einem Verfahren wegen Geldwäsche oder Steuerhinterziehung beschuldigt wird, kann eine Plattform gezwungen werden, alle relevanten Daten offenzulegen.


📌 Praxistipp:

💡 Gläubiger können mit Anwälten zusammenarbeiten, um Strafanzeigen zu prüfen – oft eröffnen sich dadurch weitere Ermittlungswege.


🔹 2. Beschlagnahmung von Krypto-Vermögen nach § 94 StPO


Falls ein Strafverfahren läuft, können Bitcoins nach § 94 StPO beschlagnahmt werden.


💡 Beispiele aus der Praxis:

✅ 2024: Sächsische Ermittler beschlagnahmen 50.000 Bitcoins aus illegalen Geschäften.

✅ 2022: Bundeskriminalamt (BKA) zwingt Kryptobörsen zur Herausgabe von Nutzerdaten.


📌 Fazit:

✅ Strafrechtliche Verfahren sind oft effektiver als Zivilklagen – aber nicht in jedem Fall anwendbar.


4️⃣ Europäische Regulierung: Mehr Transparenz durch MiCA & AMLD5


Durch die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) und die 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) gibt es neue Spielregeln für Kryptobörsen.


📌 Die wichtigsten Änderungen:

✅ Plattformen in der EU müssen Kundendaten speichern und auf Anfrage an Behörden übermitteln.

✅ Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gegen Krypto-Konten sollen erleichtert werden.

✅ Mehr Transparenz bei Transaktionsströmen auf Handelsplattformen.


💡 Bedeutung für Gläubiger:

🚀 Mit MiCA haben sie mehr Möglichkeiten, um Handelsplattformen zur Auskunft zu zwingen!


5️⃣ Fazit: Haben Gläubiger eine Chance, an Krypto-Vermögen heranzukommen?


💡 Ja – aber es hängt von der Strategie ab!


🔹 Kryptobörsen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Auskunft verpflichtet werden.

🔹 Pfändungen und Herausgabeanträge müssen gezielt vorbereitet werden.

🔹 Mit der richtigen Argumentation können Börsen als Drittschuldner einbezogen werden.

🔹 EU-Regulierungen wie MiCA machen es für Gläubiger in Zukunft einfacher.


⚠️ Aber: Viele Plattformen sitzen außerhalb der EU – eine internationale Strategie ist oft erforderlich.


💡 TIPP: Gläubiger sollten sich frühzeitig an spezialisierte Anwälte wenden, um die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen.


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